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Schutz der Bienen. Sofortmassnahmen gegen die Bedrohung durch die Asiatische Hornisse

24.4338 · Motion · 2024-12-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Bedrohung der Bienen durch die Asiatische Hornisse dringlich und unabhängig von der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) zu behandeln. Dafür soll er mit den Kantonen direkt zusammenarbeiten und sie bei der Ausübung ihres Auftrags finanziell unterstützen.

Begründung

Die Asiatische Hornisse ist eine invasive Art, die seit 2017 nachweislich in der Schweiz vorkommt und eine erhebliche Bedrohung für Honigbienen, Wildbienen und andere Insekten darstellt. Die Bienenkolonien werden stark beeinträchtigt und die Schäden gehen über die Bienenzucht hinaus, da die Asiatische Hornisse auch die Bestäubung schwächt, die für die Landwirtschaft und die Natur äusserst wichtig ist.

Die Schweizer Imkerinnen und Imker begrüssen die vom Bund unternommenen Anstrengungen, das Auftreten und die Verbreitung des unerwünschten Insekts zu überwachen. Diese Massnahmen sind war sehr nützlich, sie bieten jedoch leider keine konkreten Lösungen gegen die Verbreitung der Asiatischen Hornisse in unserem Land.

Zum Thema wurden mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht (20.4480 von Elisabeth Baume-Schneider und 23.3998 von Peter Hegglin im Ständerat, 21.4503 von Delphine Klopfenstein Broggini und 21.4478 von Andreas Aebi sowie 24.3714 von Benjamin Roduit und 24.3110 von Didier Calame im Nationalrat). In Anschluss an mehrere Vorstösse wurde versprochen, einen Vorschlag zur Revision des USG vorzulegen und die Aufnahme der Asiatischen Hornisse in die Liste der invasiven gebietsfremden Arten zu prüfen.

Leider wurde diese Revision dem Parlament noch immer nicht vorgelegt. Die Situation ändert sich rasch. Heute kommt die Asiatische Hornisse bereits in 16 Kantonen nachweislich vor (AG, BE, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NE, SG, SO, SZ, VD, VS, ZG, ZH). In 14 dieser Kantone wurde ihre Fortpflanzung bestätigt. Da seitens des Bundes keine klaren Vorgaben bestehen, handeln die Kantone unkoordiniert und fördern so die Verbreitung dieses invasiven Insekts. Es fehlt insbesondere an Überwachungssystemen, um die Nester zu lokalisieren, an einer geeigneten Infrastruktur für die Zerstörung der Nester sowie an der Finanzierung der notwendigen Massnahmen. Eine nationale Strategie ist deshalb dringend nötig.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Bedrohung der Bienen durch die Asiatische Hornisse bewusst und hat deshalb in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Massnahmen ergriffen. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt die Kantone in der Koordination der Massnahmen gemäss Artikel 52 Absatz 3 der Freisetzungsverordnung (FrSV; SR 814.911) und bei ihrer Überwachung gemäss Artikel 52 Absatz 2 FrSV. Eine Strategie zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten existiert seit 2016 (www.bafu.admin.ch > Themen > Thema Biotechnologie > Fachinformationen > Invasive gebietsfremde Arten). Ein Bekämpfungskonzept in Form einer Empfehlung des Cercle Exotique, der zuständigen Arbeitsgruppe der Kantonalen Konferenz der Umweltvorsteher (KVU), konkretisiert das Vorgehen (www.frelonasiatique.ch). Das BAFU ist in die jährliche Aktualisierung involviert. Seit dem ersten Fund von Asiatischen Hornissen 2017 finanziert das BAFU zudem die Verbreitungskarte von Infofauna. Ab 2025 wird das BAFU auch den Betrieb und die Weiterentwicklung der bestehenden Meldeplattform (www.frelonasiatique.ch) finanziell unterstützen. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) unterstützt 2024-2027 ein umfangreiches Forschungsprojekt zu neuen Methoden der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse. Zur Unterstützung der Kantone bei der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse subventioniert das BAFU 2023-2025 Ausbildungsmassnahmen der KVU und des Bienengesundheitsdienstes (BGD) mit jeweils 100'000 Franken. Mit dem Entlastungspaket 2027 plant der Bundesrat den Verzicht auf Förderung im Bereich «Bildung und Umwelt» (Punkt 4.20). Die Vernehmlassung dazu wurde am 29. Januar 2025 eröffnet (www.fedlex.admin.ch > Vernehmlassungen > Laufend > 2024/96). Damit würde die gesetzliche Grundlage für eine Weiterführung dieser Massnahme entfallen. Alternative Möglichkeiten für eine Weiterführung der Unterstützung werden geprüft. [TJGU1][NL2] Weiter wird die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) so rasch wie möglich revidiert, um den Einsatz von Bioziden gegen die Asiatische Hornisse auch im Wald zu ermöglichen (siehe hierzu die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 23.3998 Hegglin). Sekundärnester der Asiatischen Hornisse sind insbesondere im Wald nur schwer aufzuspüren und oft schwer zugänglich. Wird ein Nest im Wald entdeckt, und ist es erreichbar, kann es bereits heute mit physikalischen Methoden bekämpft werden. Tests mit Kälteverfahren (Einfrieren des Nests mit nachfolgender Entfernung und Zerstörung) während der Bekämpfungsaktionen 2024 waren erfolgreich. Parallel dazu prüft der Bundesrat, ob und inwiefern die bestehenden rechtlichen Lücken bezüglich Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten im Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) geschlossen werden sollen. Der Bundesrat wird die Vernehmlassung dazu voraussichtlich im Frühjahr 2025 eröffnen. Den Forderungen der Motion wird mit den laufenden Arbeiten bereits Rechnung getragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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