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24.4361 · Interpellation · 2024-12-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Situation der Prostitution in der Schweiz ist besorgniserregend. Die Mehrheit der Frauen in der Prostitution bieten ihre Dienste unter prekären Bedingungen an, viele befinden sich in einer Notlage. Die betroffenen Frauen, viele von ihnen Migrantinnen aus Osteuropa, Lateinamerika oder Afrika, werden häufig unter Zwang und durch Gewalt in die Prostitution gezwungen. Besonders erschreckend sind die Methoden der nigerianischen Mafia, die junge Frauen mit Vodoo-Ritualen unter Kontrolle halten und ihnen Gewalt gegen ihre Familien androhen. Oft sind sie Opfer von Menschenhandel. Die Situation der Frauen in der Prostitution hat sich seit der Corona-Pandemie weiter verschlechtert. Der zunehmende Druck durch die Konkurrenz durch das Internet und sinkende Preise führen zu einer stärkeren Ausbeutung der Frauen und einem Anstieg der Gewalt. Trotz wachsender öffentlicher Aufmerksamkeit für dieses Thema bleibt die Situation für viele Frauen unverändert schwierig. Immer wieder wird über die Einführung des Nordischen Modells diskutiert. Das Modell besteht aus einem Massnahmepaket mit vier Pfeilern (Entkriminalisierung der Prostituierten, Kriminalisierung der Freier, Unterstützung beim Ausstieg, Aufklärung und Prävention).

Das nordische Modell zielt darauf ab, die Nachfrage nach Prostitution zu verringern und Freier zur Verantwortung zu ziehen. Denn das Verhalten der Freier ist entscheidend, da ihre Nachfrage Prostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung von Frauen, Minderjährigen, Männern und Transpersonen antreibt. Viele Freier erkennen die bestehenden Missstände, tragen jedoch dennoch zur Aufrechterhaltung des Systems bei. Der Bundesrat hat die Einführung stets abgelehnt, ebenso das Parlament. In ganz Europa wird die Gesetzgebung nun aber überdenkt und das Nordische Modell eingeführt oder in Betracht gezogen. Es ist dringend notwendig, dass die Schweiz die Gesetzgebung gegen Menschenhandel und die Ausbeutung von Frauen in der Prostitution prüft und effektive Massnahmen zur Strafverfolgung und zum Schutz der Betroffenen ergreift. In Anbetracht dieser Umstände bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

  • Für die Jahre 2023 bis 2027 hat der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel gutgeheissen. Welches Zwischenfazit zieht der Bundesrat?

  • Welche Massnahmen des Programms konnten bisher als besonders erfolgreich identifiziert werden? Wie wirkt sich das Programm auf die Anzahl von Menschenhandelsopfern in der Schweiz aus?

  • Das Programm läuft im Jahr 2027 aus. Wie sieht die zukünftige Strategie zur Bekämpfung von Menschenhandel aus? Gibt es bereits Pläne zur Weiterführung oder Überarbeitung des Programms?

  • Der Bundesrat hat sich bisher gegen das „Nordische Modell“ ausgesprochen. Die Begründung war, dass ein Sex-Kaufverbot nach dem Vorbild nordischer Staaten für die Schweiz nicht geeignet sei, den Schutz von Frauen im Erotikgewerbe zu stärken. Kennt der Bundesrat die Evaluationsergebnisse des „Nordischen Modells“ in Schweden und Norwegen und sind diese in seine Einschätzung eingeflossen? Wie wirkt sich das „Nordische Modell“ auf die Anzahl der Prostituierten, die Arbeitsbedingungen und die Kriminalität aus?

  • Hat sich die Situation oder die Haltung des Bundesrates seit der Ablehnung der Motion zum „Nordischen Modell“ verändert aufgrund der zunehmend prekären Situation in der Schweiz?

  • Zwei der vier Säulen des „Nordischen Modells“ sind Angebote zum Ausstieg aus der Prostitution und Aufklärungs- und Präventionsmassnahmen. Wie beurteilt der Bundesrat eine Einführung eines „Nordischen Modell light“, ohne die Säule des Sexkaufverbotes und der Entkriminalisierung? Würde der Bundesrat eine isolierte Einführung der oben genannten Massnahmen begrüssen?

  • Im rechtlichen Sinne wird Prostitution Arbeit gleichgesetzt. Das erschwert die öffentliche Aufklärung. Welche Parameter müssten erfüllt sein, damit Prostitution rechtlich als geschlechtsspezifische Gewalt definiert wird?

  • Wie können das öffentliche Bewusstsein (besonders bei Freiern) für die Problematik der Prostitution und die Notwendigkeit von effektiven Massnahmen zum Schutz von Frauen erhöht werden? Gibt es hierzu bereits Bestrebungen (z.B. Aufklärungs- und Präventionskampagnen)?

Antrag des Bundesrates

Annahme

Stellungnahme des Bundesrates

Die Umsetzung des dritten Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Menschenhandel 2023 bis 2027 ist auf Kurs. Aktuell werden in einem ersten Monitoring bei den verantwortlichen Stellen des Bundes und der Kantone der Stand der Umsetzung der einzelnen Aktionen für die Jahre 2023 und 2024 erhoben. Dieser erste Monitoringbericht soll im Mai 2025 veröffentlicht werden. Die Bekämpfung von Menschenhandel ist ein wichtiges Thema und wird auch ein wesentlicher Bestandteil sein der neuen nationalen Strategie zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität. Alle 44 im NAP gegen Menschenhandel 2023–2027 festgehaltenen Aktionen sind wichtig und tragen zur Verbesserung der Bekämpfung von Menschenhandel bei. Einzelne Aktionen konnten erfolgreich umgesetzt werden, wie etwa die Erstellung eines Lagebildes Menschenhandel, das über die Situation in der Schweiz Auskunft gibt. Als weitere Massnahme wurde ein Konzept erarbeitet, um bestimmte Berufsgruppen in der Schweiz auf potenzielle Opfer von Menschenhandel zu sensibilisieren. Wie sich der NAP gegen Menschenhandel 2023–2027 aber konkret auf die Anzahl von Opfern von Menschenhandel auswirkt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.Die externe Evaluation des NAP, die bis Januar 2027 abgeschlossen sein soll, bietet eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung des vierten NAP gegen Menschenhandel, der ab 2028 zu laufen beginnen soll.Die Schlussfolgerung der erwähnten Evaluation über die Wirkung eines «Sex-Kaufverbot» ist in der Fachwelt aufgrund der mangelhaften Datenlage umstritten. Zu bezweifeln ist insbesondere der tatsächliche Nutzen für die Sicherheit und die Lebensbedingungen von Sexarbeitenden, und ob durch ein «Sex-Kaufverbot» Menschenhandel tatsächlich reduziert werden kann. Der Bundesrat ist nach wie vor der Meinung, dass der Schutz von Frauen in der Prostitution in der Schweiz mit anderen Mitteln als mit den Massnahmen nach dem Vorbild nordischer Staaten verbessert werden soll. Diese Linie ist bislang auch vom Parlament unterstützt worden. Gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution (SR 311.039.4) kann fedpol Präventionsmassnahmen finanziell unterstützen, um Sexarbeitende vor Straftaten zu schützen. Fedpol verfügt dafür über ein jährliches Budget von 200 000 Franken. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ausstiegswillige Sexarbeitende unterstützt werden sollen. In der Schweiz gibt es verschiedene kantonale und kommunale Anlauf- und Beratungsstellen, die ausstiegswillige Personen unterstützen. Sie organisieren Sprachkurse und Schulungen zur Stärkung der Kompetenzen bei der Stellensuche. Einige dieser Beratungsstellen arbeiten mit ausgewählten Arbeitgebenden zusammen und vermitteln den Sexarbeitenden alternative Arbeitsmöglichkeiten. Wie erwähnt kann fedpol Aufklärungs- und Präventionsmassnahmen Dritter finanziell unterstützen. So unterstützt fedpol beispielsweise seit einigen Jahren den national tätigen Dachverband ProCoRe, der sich für die Rechte und Anliegen von Sexarbeitenden in der Schweiz einsetzt.In der Schweiz kann Prostitution legal ausgeübt werden. Prostitution wird in der Schweiz dann als geschlechtsspezifische Gewalt anerkannt, wenn sie unter Zwang, Gewalt oder Ausbeutung stattfindet. Es ist davon auszugehen, dass diese Formen der geschlechtsspezifischen Gewalt im Prostitutionsmilieu weit verbreitet sind und Frauen in der Prostitution folglich häufig Opfer von Straftaten werden. Nach schweizerischem Rechtsverständnis sind jedoch Frauen in der Prostitution nicht zwingend Opfer von Menschenhandel. Wenn jegliche Prostitution als geschlechtsspezifische Gewalt definiert werden sollte, müsste sich das nordische Modell in der Schweiz gesellschaftlich und politisch durchsetzen.Es hat in den letzten Jahren verschiedene Aufklärungs- und Präventionskampagnen gegeben, die sich direkt an Freier richteten. So lancierte die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) 2022 eine noch immer laufende Initiative gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel. Dabei wird dafür sensibilisiert, wie ein Freier erkennen kann, dass er es möglicherweise mit Zwangsprostitution zu tun hat. Weiter hat fedpol 2024 beispielsweise das Projekt «Freierbildung» der Aids Hilfe Bern finanziell unterstützt. Dieses umfasste die Förderung verantwortungsbewusster Sexarbeit, die Sensibilisierung für fairen Umgang oder die Bewusstseinsstärkung gegen Ausbeutung.