Lexipedia

24.4366 · Postulat · 2024-12-16

Departement des Innern

Überwiesen an den Bundesrat

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Folgendes zu untersuchen:

  1. Wie weit könnten bestimmte Sozialleistungen und Steuerabzüge nach dem Beschäftigungsgrad der betroffenen Personen abgestuft werden?

  2. Welche besonderen und objektiven Situationen rechtfertigen einen tieferen Beschäftigungsgrad (Ausbildung, Betreuung minderjähriger Kinder usw.)?

  3. Wäre eine solche Anpassung möglich und wie würde sie sich auswirken? Zu untersuchen ist diese Frage für jede Art von Sozialversicherung. Es sind die Fälle zu ermitteln, in denen eine Korrelation zwischen einem hohen Beschäftigungsgrad und höheren Leistungen gerechtfertigt sein und positive Anreize für einen höheren Beschäftigungsgrad schaffen könnte.

  4. Welche Anpassungen an Gesetzen und Reglementen sind notwendig insbesondere im Hinblick auf eine Einführung der Angabe des Beschäftigungsgrades in den Lohnausweisen oder in anderen relevanten Verwaltungsdokumenten?

Begründung

Sozialleistungen und Steuerabzüge beziehen den Beschäftigungsgrad nicht oder nur in begrenztem Umfang als Faktor ein, der den Anspruch auf Leistungen bestimmt. Dies führt zu Anreizen für eine Form des Müssiggangs, für den die Sozialversicherungen und die Allgemeinheit aufkommt.

Wenn Sozialleistungen und Beschäftigungsgrad nicht in Beziehung zueinander gesetzt werden, kann es dazu führen, dass Personen Unterstützungsleistungen beziehen, die bei einem höheren Beschäftigungsgrad nicht oder in einem minderen Masse notwendig wären. So entstehen paradoxe Schwelleneffekte, die einem tiefen Beschäftigungsgrad Vorschub leisten. Die Einführung von Mechanismen, die die Sozialleistungen nach Beschäftigungsgrad abstufen, könnte die Beteiligung am Arbeitsmarkt fördern und gleichzeitig eine gerechte Verteilung der Ressourcen gewährleisten.

Jeder Bürgerin und jedem Bürger steht es frei, zu arbeiten, nicht zu arbeiten oder zu einem reduzierten Pensum zu arbeiten. Es ist jedoch inakzeptabel, dass die Allgemeinheit für die Folgen dieser Entscheidungen aufkommen muss. Schliesslich zahlt sie die Rechnung. Es versteht sich von selbst, dass für bestimmte Personengruppen, die sich z. B. in Ausbildung befinden oder unterhaltspflichtige Kinder betreuen, Ausnahmen vorgesehen werden müssen. Diesbezüglich kann sich der Bundesrat an der Rechtsprechung zum Familienrecht orientieren.

Ausserdem sind die administrativen und rechtlichen Auswirkungen einer solchen Reform zu prüfen, um sicherzustellen, dass die notwendigen Anpassungen, wie die Angabe des Beschäftigungsgrades im Lohnausweis, konsequent und effizient umgesetzt werden.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Die Geldleistungen der bundesrechtlichen Sozialversicherungen dienen dazu, Erwerbseinbussen finanziell auszugleichen, die bei Eintritt von bestimmten versicherten Risiken (insb. Alter, Invalidität, Tod, Unfall, Krankheit, Mutter- und Vaterschaft, obligatorische Dienstleistung, Arbeitslosigkeit) eintreten. Die Beiträge und Geldleistungen dieser Versicherungen richten sich grundsätzlich nach der Höhe des versicherten Erwerbseinkommens. Wenn Versicherte ihren Beschäftigungsgrad ändern und dadurch ein höheres oder ein tieferes Erwerbseinkommen erzielen, steigen oder sinken in der Regel auch die geschuldeten Beiträge und die finanziellen Leistungsanwartschaften entsprechend. Diese unmittelbar vom Beschäftigungsgrad abhängig zu machen, ist deshalb weder notwendig noch sinnvoll. Davon zu unterscheiden sind Bedarfsleistungen, die dazu dienen, tiefe Einkommen aus sozialpolitischen Gründen auszugleichen (insb. individuelle Prämienverbilligung in der Krankenversicherung, kantonale Ergänzungsleistungen für Familien). Hier können Einkommenseinbussen, die allein auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads zurückzuführen sind, gegebenenfalls einen Leistungsanspruch begründen. Solche Leistungen fallen mehrheitlich in die Kompetenz der Kantone. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Silberschmidt (23.3057 «Arbeit muss sich lohnen. Welche staatlichen Fehlanreize bestehen?») festgehalten hat, können die Kantone die Anspruchsvoraussetzungen so festlegen, dass Fehlanreize möglichst vermieden werden können, z. B. mittels eines verfassungskonform ausgestalteten Mindestbeschäftigungsgrads. Auch Sozialabzüge im Bereich der kantonalen Einkommenssteuern werden durch die Kantone geregelt. Der Bundesrat hat sich im Rahmen des Postulats Paganini (23.4094 «Inländisches Arbeitskräftepotenzial ausschöpfen. Die Rolle der Teilzeitarbeit») bereit erklärt, die Rolle der Teilzeitarbeit bei der Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials zu untersuchen. Vor diesem Hintergrund erachtet er die Erstellung eines weiteren Berichts nicht für zielführend, zumal dieser sich weitgehend auf Rechtsbereiche beziehen würde, die in der Regelungskompetenz der Kantone liegen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.