24.4384 · Interpellation · 2024-12-17
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Teilzeitpensa sind auf dem Vormarsch. Gewisse Aspekte scheinen nicht per se dagegen zu sprechen, vor allem die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit Blick auf den Fachkräftemangel und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes ist diese Entwicklung aber problematisch. Zurecht wird deshalb politisch diskutiert, ob unser Steuersystem Teilzeitarbeitende ungerechtfertigt privilegiert (siehe z.B. 23.3057, 23.3752 oder 23.4010).
Trotz den genannten Entwicklungen – dem Trend zu Teilzeitarbeit und der vermehrten politischen Aufmerksamkeit für dieses Thema – sind aber grundlegende Fragen zum Verhalten der Bevölkerung bzgl. dem Thema Teilzeitpensum ungeklärt. Damit wir eine liberale Antwort und griffige politische Massnahmen in Antwort auf das Phänomen Teilzeitpensa entwickeln können, brauchen wir mehr Daten.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
Was sind die aktuellen Zahlen zu Teilzeitarbeitenden? Wie entwickelten sich die Teilzeitpensa in relativen und absoluten Zahlen?
Gibt es Daten dazu, wie die Bürgerinnen und Bürger ihren Entscheid treffen, Voll- oder Teilzeit zu arbeiten? Das heisst: Inwiefern machen sich die Bürgerinnen und Bürger beim Entscheid zwischen Voll- und Teilzeitpensum tatsächlich ökonomische Überlegungen und Überlegungen zu Steueroptimierungen? Oder inwiefern handelt es sich eher um ein Bekenntnis zu einem Lebensstil (mehr Zeit für die Familie, etc.) als um eine rein rational begründete Entscheidung? Wie unterscheiden sich die Gründe für den Entscheid zu einem Teilzeitpensum zwischen verschiedenen sozioökonomischen Bevölkerungsschichten?
Falls dem Bundesrat diese Daten bzgl. Punkt 2 nicht vorliegen: Wie aufwendig wäre es, diese zu erheben und analysieren?
Gedenkt der Bundesrat etwas zu tun, um die Vollzeitarbeit attraktiver zu machen?
Stellungnahme des Bundesrates
1) Im Jahr 2023 waren von den 4,8 Millionen Erwerbstätigen der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz 1,8 Millionen teilzeiterwerbstätig. Zwischen 2010 und 2023 nahm die Zahl der Vollzeiterwerbstätigen um 249'000 bzw. 9,0 % zu, jene der Teilzeiterwerbstätigen um 392'000 bzw. 27,4 %. Der Anteil der Teilzeiterwerbstätigen stieg zwischen 2010 und 2023 von 34,0 % auf 37,6 %. Bei Frauen ging der Anteil Teilzeiterwerbstätiger zwischen 2010 und 2023 von 58,5 % auf 58,0 % leicht zurück, während er bei Männern von 13,4 % auf 19,6 % anstieg. Bei Frauen war dabei eine Verschiebung von Teilzeitpensen unter 50 Prozent (Abnahme von 26,1 % auf 22,6 %) zu Teilzeitpensen von 50 und mehr Prozent (Zunahme von 32,4 auf 35,5%) festzustellen. Auch die Erwerbsbeteiligung von Frauen nahm zwischen 2010 und 2023 zu, womit ihr Arbeitskräftepotenzial zunehmend besser ausgeschöpft wurde. Dies zeigt sich in der vollzeitäquivalenten Erwerbsquote der 15-64-Jährigen, welche bei Frauen von 54,6 % auf 61,0 % deutlich zunahm, während sie sich bei Männern von 85,2 % auf 84,2 % leicht verringerte.
2) Im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) des BFS werden alle Teilzeiterwerbstätigen auch nach dem Grund für ihr Teilpensum gefragt. Von den 15-24-Jährigen geben als Grund für ein Teilpensum mit Abstand die meisten Aus- und Weiterbildungen (66%) an, gefolgt von anderen (nicht näher definierten) Gründen (13%). Die 25-39-Jährigen geben als Grund für die Teilzeitarbeit am häufigsten die Kinderbetreuung an (44%) gefolgt von Aus- und Weiterbildungen (14%) und keinem Interesse an einer Vollzeitstelle (13%). Auch die 40-54-Jährigen nennen am häufigsten die Kinderbetreuung (41%), gefolgt von keinem Interesse an einem Vollzeitpensum (15%), anderen unspezifischen Gründen (9%) sowie anderen familiären Verpflichtungen (9%). Die 55-64-Jährigen nennen als Grund für ein Teilzeitpensum am häufigsten kein Interesse an einer Vollzeitstelle (30%), andere unspezifische Gründe (18%) gefolgt von einer Krankheit oder Behinderung (10%), mehreren Teilzeitstellen (10%) und anderen familiären Verpflichtungen (10%). Personen im Rentenalter begründen Teilzeitarbeit überwiegend mit unspezifischen anderen Gründen (61%) oder fehlendem Interesse an einer Vollzeitstelle (26%).
3) Die genannten Zahlen illustrieren, dass die Motive für Teilzeitarbeit heterogen sind und sich über den Lebensverlauf wandeln können. Aus der wissenschaftlichen Literatur zu Erwerbsentscheiden lässt sich schliessen, dass Haushalte und Individuen Erwerbsentscheide in Abhängigkeit von ökonomischen Faktoren, sozialen Normen und auf Grund von individuellen Einstellungen und Vorlieben treffen. Eine Studie zur Erfüllung des Postulats 20.4327 Arslan untersuchte bspw. die Motive hinter den Erwerbsentscheiden von Müttern. Gemäss dieser Befragung von 1000 Frauen mit Kindern unter 12 Jahren würden erwerbstätige Frauen ihr Pensum vor allem erhöhen, wenn es finanziell notwendig wäre. Ebenfalls spielen die Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung, familienfreundliche Arbeitsbedingungen sowie steuerliche Überlegungen eine Rolle. Eine spezielle Befragung zu individuellen Motiven für Teilzeitarbeit wäre einerseits sehr kostspielig und bliebe auf Grund der Vielschichtigkeit des Phänomens vermutlich schwierig interpretierbar, weshalb der Bundesrat dies nicht vorsieht.
4) Der Bundesrat hat sich im Rahmen des Postulats 23.4094 Paganini bereit erklärt, die Auswirkungen der Entwicklung zu mehr Teilzeitpensen zu untersuchen und zu prüfen, mit welchen Massnahmen höhere Arbeitspensen allenfalls gefördert werden könnten.