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24.4410 · Interpellation · 2024-12-18

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Ende November 2024 teilte das BAV mit, dass für den beschlossenen Ausbauschritt 2035 ein zusätzlicher Finanzbedarf von bis zu 14 Milliarden Franken für die nächsten rund 20 Jahre besteht. Als Grund nennt das BAV neue Planungsparameter der SBB. Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, dass die SBB als beauftragte Infrastrukturplanerin Schwierigkeiten hat, die Kosten und Termine im Griff zu behalten. Die SBB befindet sich dabei in einem Spannungsfeld zwischen Planung und Betrieb. Gleichzeitig nimmt die SBB als Erstellerin der der Bahnleistungen auch Einfluss auf den Inhalt der Ausbauschritte und macht dies öffentlich publik.

Wir danken dem Bundesrat für die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist eine effektive Gewaltentrennung zwischen der SBB als Infrastrukturplanerin und der SBB als Erstellerin der Bahnleistungen gewährleistet bzw. überhaupt möglich?

  2. Ist es im Sinne des Bundes, dass die SBB beim Bahnausbau ihre eigenen Ziele sowie Interessen verfolgt und politisch sowie medial Einfluss nimmt, was teilweise im Widerspruch zu einer gesamtschweizerischen Sichtweise steht?

  3. Hat das BAV das Knowhow, um die SBB effektiv zu kontrollieren?

  4. Hat das BAV die zur Kontrolle nötigen Informationen und Transparenz?

  5. Wurde vom Bundesrat eine bundeseigene Organisation analog der damaligen Alp Transit Gotthard AG für grosse Infrastrukturprojekte geprüft oder ist ein solcher Prüfauftrag in Arbeit?

Stellungnahme des Bundesrates

Das BAV beauftragt SBB Infrastruktur und SBB Personenverkehr mit gewissen inhaltlichen Arbeiten für die Botschaften zum Bahnausbau. Das BAV definiert für diese Arbeiten die Rahmenbedingungen sowie die gemeinsamen Gremien. In diesen werden die im Rahmen des Auftrags bearbeiteten Inhalte transparent dargelegt. Gleichzeitig ist die SBB derzeit einzige Konzessionärin im Fernverkehr. Sie muss die Angebote des Fernverkehrs qualitativ hochstehend und profitabel erbringen. Dies entspricht den strategischen Zielen des Bundesrates für die SBB. Als Fernverkehrsbetreiberin verfolgt die SBB teilweise unternehmerische Interessen, welche nicht deckungsgleich sein müssen mit den politischen Aufträgen oder gesetzlichen Vorgaben für den Bahnausbau. Aus Sicht Bundesrat gelingt die Trennung zwischen fachlichen Arbeiten und unternehmenspolitischer Positionierung der SBB gut. Die SBB nimmt ihre Rolle als Infrastrukturplanerin unabhängig unternehmenspolitischer Sichtweisen im Sinne des BAV wahr. Der Bundesrat sorgt dafür, dass die die Strategien des Personen- und Güterverkehrs der SBB mit den übergeordneten Bundesstrategien übereinstimmen. Dazu erarbeitete er für den Bahnausbau eine Langfriststrategie, die Perspektive BAHN 2050. Sie berücksichtigt die Verkehrsperspektiven 2050, den Sachplan Verkehr, Teil Programm sowie die Klima- und Energiestrategie der Schweiz und bildet eine zentrale Planungsgrundlage für alle Planungspartner eines Ausbauschrittes, darunter auch SBB Infrastruktur. Das BAV leitet und koordiniert als Prozessführer die für die Ausbauschritte notwendigen Planungen (Art. 48d EBG) und ist gemäss Art. 16 KPFV für die Erarbeitung der Angebotskonzepte im Fern- und Güterverkehr zuständig. Daneben hat die SBB AG die Möglichkeit, sich aus Konzernsicht eine Meinung zu bilden zu den vorgesehenen Massnahmen. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BAV und den SBB werden offengelegt. Das BAV kann bei Bedarf Folgeaufträge auslösen und Einfluss nehmen. Das BAV verfügt über die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen, um die Ergebnisse des Planungsprozesses (Angebot und Infrastrukturbedarf) überprüfen zu können. Aufgrund der beschränkten Ressourcen werden die Prüfungen risikoorientiert vorgenommen. Eine vollständige Kontrolle der SBB ist weder möglich noch wäre sie effizient.
Die Umsetzung der beschlossenen Ausbauschritte (Projektierung und Realisierung) durch die Infrastrukturbetreiberinnen wird durch das BAV begleitet. Das Knowhow ist sowohl bei den Infrastrukturbetreiberinnen wie auch beim BAV vorhanden, um die Bauarbeiten mit möglichst wenigen betrieblichen Einschränkungen realisieren zu können.Der Planungsprozess (Angebot und Infrastrukturbedarf) und die Umsetzung der beschlossenen Ausbauschritte (Projektierung und Realisierung) erfolgt transparent. Sämtliche Informationen bzw. auch Annahmen und Prognosen werden öffentlich kommuniziert (siehe auch 2.).Die AlpTransit Gotthard AG wurde 1997 als Tochtergesellschaft der SBB gegründet, um die NEAT-Gotthardachse auf Grundlage der bereits genehmigten Vorprojekte zu bauen. Der Planungsprozess war damals bereits abgeschlossen. Aktuell stellt die Umsetzungsplanung eine Kernaufgabe der Bahnen dar. Die Einsetzung spezifischer Umsetzungsorganisationen wurde seit Einführung der BIF-Gesetzgebung nur in Einzelfällen geprüft, zum Beispiel wenn ein Grossprojekt die Kapazität einer kleinen Infrastrukturbetreiberin übersteigt. Bei Bedarf wird der Bundesrat diese Frage für weitere Fälle näher prüfen.