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24.4412 · Postulat · 2024-12-18

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

In Nationalrat geplant

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie sich Online-Handelsplattformen, die spielspezifische Elemente integrieren, wirtschaftlich und sozial auf die Konsumgewohnheiten der Schweizerinnen und Schweizer und insbesondere der Jugendlichen auswirken.

Begründung

Mit dem Aufkommen neuer, vor allem chinesischer Online-Handelsplattformen hat sich die Praxis der Integration spielspezifischer Elemente schnell verbreitet. Diese Marketingtechnik besteht in der Verwendung von Spielmechanismen (Roulette, versteckte Rabatte, Gedächtnisspiele, geheimnisvolle Geschenke usw.), die die Konsumentinnen und Konsumenten dazu veranlassen, auf der Plattform zu bleiben und zu konsumieren, oft mehr als nötig.

Gemeinsam ist diesen Spielmechanismen, dass Kundinnen und Kunden die Belohnung nur wirklich erhalten, wenn sie Produkte kaufen, die auf diesen Plattformen angeboten werden und einen bestimmten Wert erreichen. Die Kundinnen und Kunden werden so dazu verleitet, weitere Käufe zu tätigen, um diesen Wert zu erreichen. Die Spielmechanismen fördern somit die Kundenbindung und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass die Konsumentinnen und Konsumenten immer wieder auf der betreffenden Plattform einkaufen.

Die Situation ist umso besorgniserregender, als sie junge Menschen betrifft, die den Risiken der Integration von Spielmechanismen stärker ausgesetzt sind und zu den Hauptnutzerinnen und -nutzern von Online-Handelsplattformen gehören. Schweizer Händler unterliegen strengen Marketingregeln. Um Wettbewerbsverzerrungen zu bekämpfen, sollten Regeln eingeführt werden, die für alle auf dem Schweizer Markt tätigen Akteure gelten.

Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu verfassen, der insbesondere folgende Fragen beantwortet:

  1. Wie wirken sich die Spielmechanismen tatsächlich auf die Konsumgewohnheiten der Schweizerinnen und Schweizer und insbesondere der Jugendlichen aus?

  2. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um die negativen Auswirkungen der Integration von Spielmechanismen auf Online-Handelsplattformen zu verringern, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs?

  3. Welche gesetzlichen und regulatorischen Änderungen sind denkbar, um das Problem der Spielmechanismen auf Online-Handelsplattformen anzugehen?

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Der Einbezug spielspezifischer Elemente ist ein Marketinginstrument, mit dem letztlich eine Umsatzsteigerung erreicht werden soll. Jugendliche scheinen darauf besonders anzusprechen.Das in diesem Bereich geltende Schweizer Recht (insbesondere das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG, SR 241; und die Preisbekanntgabeverordnung, PBV, SR 942.211) ist sowohl anwendbar auf Online-Händler mit Sitz in der Schweiz als auch auf solche mit Sitz im Ausland, deren Waren- und Dienstleistungsangebot sich eindeutig an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz richtet. Dies hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 13. November 2024 zur am 26. September 2024 eingereichten Motion 24.4162 Brenzikofer «Regulierungsmassnahmen für ausländische Online-Händler schaffen» festgehalten. Es gelten also für alle Wirtschaftsakteure auf dem Schweizer Markt die gleichen «strengen Marketingregeln», sodass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen kommen sollte.Derzeit nimmt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ganz allgemein die Geschäftspraktiken dieser Anbieter genauer unter die Lupe und ist gelegentlich mit ihnen in Kontakt.Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 24.3687 Michaud Gigon «Grosse Online-Händler mit Sitz in einem Drittstaat dazu verpflichten, eine Rechtsvertretung in der Schweiz zu bestimmen» erklärt hat, wäre er jedoch bereit, im Rahmen eines Berichts zu prüfen, ob für (grosse) Online-Handelsplattformen eine Pflicht zur Bestimmung einer Rechtsvertretung in der Schweiz eingeführt werden sollte. So hätten die Schweizer Behörden auch mehr Möglichkeiten, um gegen Unternehmen vorzugehen, die gegen Schweizer Recht verstossen.Der Bericht des Bundesrates vom 14. Juni 2024 in Erfüllung des Postulates 22.3190 Michaud Gigon «Dark Patterns. Das Unbekannte dokumentieren» geht bereits auf einen Teil der Fragen des vorliegenden Postulates ein, da der Einbezug spielspezifischer Elemente eine Form von «Dark Patterns» darstellt. Laut diesem Bericht will der Bundesrat unter anderem prüfen, ob das in Artikel 10 Absatz 3 UWG vorgesehene Klagerecht des Bundes angepasst werden könnte. Diese Prüfung ist Gegenstand des Berichts in Erfüllung des Postulates 23.3598 Müller-Altermatt «Wirksame Durchsetzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb», das vom Nationalrat am 13. März 2024 angenommen wurde. So könnte auch die Durchsetzung des UWG gestärkt werden.Angesichts dieser Ausführungen scheint es nicht sinnvoll, einen neuen Bericht zu den im Postulat gestellten Fragen zu verfassen. Ein solcher Bericht würde keine zusätzlichen Informationen liefern. Die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sind bereits vorhanden und der Bundesrat will deren Durchsetzung stärken.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.