Bundesamt zahlt mehrere Millionen Franken pro Jahr für die Öffentlichkeitsarbeit. Wie lässt sich das rechtfertigen?
24.4418 · Interpellation · 2024-12-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Medienberichten zufolge engagiert das Bundesamt für Strassen ASTRA regelmässig mehrere PR-Agenturen für die Öffentlichkeitsarbeit, inklusive Abstimmungskampagne zum Ausbauschritt der Nationalstrassen vom 24. November 2024. Eine Agentur hat in den letzten paar Jahren für ganze 8.2 Millionen Franken Aufträge fürs ASTRA durchgeführt, eine weitere erhielt 2.1 Millionen Franken für Arbeiten zum Rheintunnel in Basel und für den Bypass Luzern. Pro Jahr bestätigt das ASTRA Ausgaben von 5 Millionen Franken an PR-Agenturen, die Zahl könnte aber noch höher liegen.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist es üblich, dass Bundesämter PR-Agenturen für Abstimmungskampagnen engagieren? Welche Bundesämter haben in den letzten Jahren für welche Kampagnen solche Büros engagiert? Kann die gesamte Summe beziffert werden?
Das ASTRA beteuerte in den besagten Medienberichten, dass die PR-Agenturen sich nicht am Abstimmungskampf beteiligen, sondern nur an einzelnen Projekten mitarbeiten würden. Was sind das für «einzelne Projekte», die eine Summe von 5 Millionen Franken rechtfertigen?
Wieviel hat das ASTRA spezifisch für die Volksabstimmung vom 24. November 2024 zum Ausbauschritt der Nationalstrassen für externe Beratungsmandate ausgegeben?
Die Abstimmungskomitees müssen seit Oktober 2023 ihre Budgets und grossen Geldgeber offenlegen. Diese Geldgeber müssen ab 15'000 Franken namentlich genannt werden. Das ASTRA ist zwar weder Mitglied des Komitees noch Geldgeber dieser Kampagne, aber bei mehreren Millionen Franken, die ebenfalls auf die Beeinflussung der Stimmbevölkerung abzielen, stellt sich die Frage der Transparenz genauso. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass es angebracht wäre, die hohen Gelder für externe Beratungsmandate hinsichtlich einer Volksabstimmung zu deklarieren?
Ist der Bundesrat der Meinung, dass das ASTRA oder auch andere Bundesämter ihren Auftrag überspannen, v.a. vor dem Hintergrund der knappen Bundesfinanzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1., 2., 4., 5.Bundesämter beteiligen sich nicht an Abstimmungskampagnen, was selbstredend auch für das Bundesamt für Strassen (ASTRA) gilt. Bei den in den Medienberichten thematisierten Tätigkeiten von PR-Agenturen handelt es sich vielmehr um Kommunikationsmassnahmen im Rahmen von Bauprojekten. In der heutigen Gesellschaft geniesst behördliche Transparenz einen hohen Stellenwert. Dabei informiert der Bund verhältnismässig und setzt die vorhandenen Ressourcen möglichst effizient ein. Das ASTRA nimmt u.a. die operative Bauherrenrolle für die Belange der Nationalstrasseninfrastrukturen wahr. Es verantwortet ein für die Bundesverwaltung ausserordentlich umfangreiches Portfolio von verschiedensten Projekten in unterschiedlichen Projektphasen, in allen Landesgegenden. Das ASTRA steht deshalb in der Pflicht, die betroffene Bevölkerung, Kantone, Städte und Gemeinden über seine Bauvorhaben zu informieren. Mit dieser Informations- und Kommunikationstätigkeit vermittelt das ASTRA Informationen, stellt Zusammenhänge dar und schafft Transparenz über seine Projekte. Die Kosten für externe Kommunikationsmandate, welche in der Projektkommunikation bei Bedarf unterstützen, machen dabei jährlich lediglich zwei bis drei Promille der Gesamtkosten für den Nationalstrassenbau aus. Diese Vergaben werden jährlich im öffentlich zugänglichen Beschaffungsbericht des ASTRA publiziert. Im Jahr 2024 wurden aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) rund 7.2 Millionen Franken für Baustellen- und Projektinformationen für die Nationalstrassen ausgegeben. 3. Das ASTRA hat in Bezug auf die Abstimmung vom 24. November 2024 keine externe Kommunikationsunterstützung bezogen oder beauftragt.