24.4421 · Interpellation · 2024-12-18
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die Erhöhungen der Krankenversicherungsprämien sind für die arbeitende Bevölkerung besonders schwierig, insbesondere für Familien. Sie bezahlen insgesamt einen höheren Gesamtbetrag als ältere Versicherte, obwohl diese wesentlich mehr Leistungen erhalten.
Mit der Alterung der Bevölkerung wird das Ungleichgewicht zwischen der beitragszahlenden Generation und der leistungsbeziehenden Generation immer grösser. Letztlich ist die Akzeptanz des Systems gefährdet.
Kann der Bundesrat abschätzen, welche Folgen die Einführung einer Altersklasse für Personen über 65 Jahre für das Jahr 2025 gehabt hätte, insbesondere:
die Auswirkungen auf die Durchschnittsprämie für Personen zwischen 25 und 45 Jahren;
die Auswirkungen auf die Durchschnittsprämie für Personen über 65 Jahren;
die Auswirkungen auf die durchschnittlichen Beiträge von Bund und Kantonen, für jede der beiden neuen Altersklassen.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Wie der Bundesrat bereits in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Weichelt (23.3920) und Graf (23.3981) ausführte, vertritt er in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) eine u.a. auf das Prinzip der Solidarität gestützte Finanzierungsstrategie. Diese Solidarität beinhaltet insbesondere eine Solidarität zwischen alten und jungen Versicherten sowie kranken und gesunden Versicherten. Der Risikoausgleich gleicht dabei die unterschiedlichen Risiken des Faktors «Alter» innerhalb der Altersklasse der Erwachsenen vollständig aus. Eine zusätzliche Altersklasse für Versicherte über 65 könnte eingeführt werden, indem erlaubt wird, die Prämien der 26- bis 65-Jährigen tiefer anzusetzen als die der über 65-Jährigen. Hierzu wäre eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) erforderlich. In diesem Zusammenhang müsste auch der Risikoausgleich angepasst werden, was eine Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (SR 832.12) nötig macht.
Wenn die zusätzliche Altersklasse für Versicherte über 65 Jahre ihre verursachten Kosten vollständig selbst decken müsste, würde sich die mittlere Prämie dieser Personen durchschnittlich fast verdoppeln (von 5400 auf 9912 Franken). Im Gegenzug würde sich die mittlere Prämie der 26- bis 65-Jährigen halbieren (von 5400 auf 2655 Franken).
Die Einführung einer zusätzlichen Altersklasse würde die Zahl der Prämientarife um ein Drittel steigern. Die Komplexität würde entsprechend steigen. Ein starker Prämiensprung beim Erreichen des Alters 66 würde voraussichtlich zu stärkeren Wechseln und entsprechenden Bestandesbewegungen führen. Ebenso dürfte die abrupte und starke Prämienerhöhung beim Übergang zu Finanzierungsproblemen bei den betroffenen Personen führen und das Risiko der Altersarmut erhöhen. Denn sie haben praktisch keine Möglichkeiten, ihre Einkommenssituation zu verändern.
3. Die Versicherten über 65 Jahre würden in einem System, indem diese Personen ihre Kosten decken müssten, eine deutlich höhere Prämie bezahlen als die übrigen Erwachsenen. Nach Artikel 65 Absatz 1 KVG gewähren die Kantone Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen (IPV). Dabei verbilligen sie die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die Prämien der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent (Art. 65 Abs. 1bis KVG). Im Übrigen bestimmen die Kantone im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben, wem sie die Prämien wie stark verbilligen bzw. welche Personen Anspruch auf eine Verbilligung der Prämien haben. Eine zusätzliche Alterskategorie hätte nach Ansicht des Bundesrats a priori weder Auswirkungen auf die Kosten der OKP noch auf die Finanzierung der IPV. Der Anteil der über 65-jährigen Versicherten, welche IPV, Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe beziehen würden, dürfte vermutlich aufgrund der höheren Prämienbelastung deutlich steigen. Wie sich die Einführung jedoch konkret auf die Prämienverbilligung bei den verschiedenen Altersgruppen auswirken würde, hinge von der konkreten Ausgestaltung durch die Kantone ab.