24.4422 · Interpellation · 2024-12-18
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Künstliche Intelligenz (KI) und Blockchain kommen in immer mehr Anwendungen zum Einsatz. Jede Frage, die beispielsweise ein KI-Chatbot wie ChatGPT beantworten muss oder jede Finanztransaktion, die auf der Blockchain-Technologie basiert, verursachen in hohem Ausmass Rechenleistungen und haben einen entsprechenden Energiebedarf zur Folge. Gemäss einer Prognose der Internationalen Energieagentur (IEA) könnte der Stromverbrauch der weltweiten Rechenzentren inklusive KI-Anwendungen und Kryptowährungen (Blockchain) von 460 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2022 auf 620 bis 1050 TWh im Jahr 2026 ansteigen und in den kommenden Jahren weiter stark zunehmen.
Auch ohne KI- und Blockchain-Anwendungen steuert die Schweiz auf eine grosse Stromlücke zu. Um das vom Volk beschlossene Netto-Null-Ziel der Klimapolitik bis 2050 zu erreichen, ist eine umfassende Elektrifizierung notwendig. Studien gehen von einem zusätzlichen Strombedarf von über 50 TWh bis 2050 aus.
Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Sind KI- und Blockchain-Anwendungen und die dafür notwendigen Rechenzentren Teil der Energieperspektiven des Bundes, die mögliche Entwicklungen des Schweizer Energiesystems in der Zukunft aufzeigen und als Grundlage für die Energie- und Klimapolitik der Schweiz dienen?
2. Wie verändert das starke Wachstum dieser Anwendungen den Strombedarf insgesamt und die Versorgungssituation im Winter?
3. Wie hoch wird der Energieverbrauch der Schweiz unter Berücksichtigung von vermehrter KI- und Blockchain-Nutzungen bis 2050 geschätzt?
4. Sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin so zögerlich voranschreiten, mit welchen Mitteln und welchen Massnahmen würde der Bundesrat, insbesondere in Bezug auf eine wachsende Stromlücke in den Wintermonaten, Gegensteuer geben?
5. Wären im Bereich der Netze aufgrund von KI- und Blockchain-Nutzungen zusätzliche Kapazitäten bzw. ein Ausbau nötig und wieviel würde dieser kosten?
6. Grosse Technologiekonzerne wie Microsoft arbeiten an SMR-Kernreaktoren oder planen solche für ihren Mehrverbrauch zu nutzen. Zieht der Bundesrat bei einer Überarbeitung seiner Energiestrategien auch SMR zur Deckung eines massiv steigenden Strombedarfs in Betracht?
7. Würden grosse Technologiekonzerne in den Bau von SMR-Kernreaktoren in der Schweiz investieren wollen, wäre der Bundesrat dann bereit, die Rahmenbedingungen für diese Anlagen rasch zu verbessern?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Ja. Der Strombedarf für Rechenzentren wurde in den 2020 publizierten Energieperspektiven 2050+ (www.bfe.admin.ch > Politik > Energieperspektiven 2050+) unter der Kategorie «Informationstechnologie» berücksichtigt. Auch bei den geplanten neuen Energieperspektiven wird der Energiebedarf von Rechenzentren in der Schweiz berücksichtigt. 2. Bei der Frage des Strombedarfs von KI-Anwendungen muss grundsätzlich berücksichtigt werden, ob und inwiefern solche Anwendungen auf Schweizer Rechenzentren laufen würden. Gleiches gilt für die Blockchain-Technologien. Es ist nicht bekannt, ob und wann allenfalls grosse Rechenzentren spezifisch für solche Anwendungen in der Schweiz gebaut würden, entsprechend ist eine Prognose des zukünftigen Strombedarfs für diese Anwendungen schwierig. 3. In den Energieperspektiven 2050+ steigt der Strombedarf von 60 TWh (2023) je nach Szenario auf 68 bis 80 TWh im Jahre 2050 an. Welcher Anteil dieses Anstiegs auf KI- oder Blockchain-Anwendungen zurückzuführen ist, kann nicht ausgewiesen werden. Dem Bundesrat sind gegenwärtig keine Studien bekannt, welche den aktuellen und künftigen Strombedarf von Rechenzentren quantifizieren. In einer Studie des Bundesamts für Energie (BFE) wird dies zurzeit untersucht. Die Studie soll Ende 2025 publiziert werden. Hinsichtlich KI läuft zudem eine Grundlagenstudie zur Beantwortung des Postulates 23.3957 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates «Künstliche Intelligenz und Versorgungssicherheit. Analyse der rechtlichen Grundlagen im Energiebereich». Zudem fordert das eingereichte Postulat Fivaz 24.4679 «Stellt der Stromverbrauch der künstlichen Intelligenz eine Gefahr für die Energiestrategie 2050 dar?» den Bundesrat auf, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Auswirkungen der Einsatz von künstlicher, insbesondere generativer Intelligenz auf die Energiestrategie 2050 haben wird und wie diese Entwicklungen begleitet werden können. 4. Mit dem per 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS 2024 679) wurde die Energiestrategie weiterentwickelt und verschiedene Massnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Erhöhung der steuerbaren Winterproduktion eingeführt. Der Bundesrat überprüft die Fortschritte bei der Umsetzung der Energiestrategie gemäss Artikel 55 ff. des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0) regelmässig und führt alle fünf Jahre eine vertiefte energiepolitische Standortbestimmung über die Zielerreichung und eine Beurteilung der Massnahmen durch. Zeichnet sich ab, dass die Ziele nicht erreicht werden, wird er zusätzliche Massnahmen beantragen. 5. Im Bereich der Netze würden aufgrund von allfälligen intensiven KI- und Blockchain-Nutzungen in der Schweiz zusätzliche Kapazitäten bzw. ein Ausbau nötig. Der Ausbau würde sich dabei vor allem lokal in der Umgebung der Rechenzentren konzentrieren. Da unklar ist, inwiefern solche Rechenzentren in der Schweiz realisiert werden (siehe Frage 2) sind Kosten für den Netzausbau sehr schwer zu quantifizieren. 6. Kurz- und mittelfristig steht der Ausbau der erneuerbaren Energien im Vordergrund. Langfristig ist der Bundesrat technologieoffen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle» wird die Aufhebung des Neubauverbots von Kernkraftwerken in der Schweiz vorgeschlagen. Damit will der Bundesrat die Kernenergie als Option für die langfristige Sicherheit der schweizerischen Energieversorgung offenhalten. Im BFE laufen gegenwärtig die Vorarbeiten zur Erstellung neuer Energieperspektiven mit verschiedenen Szenarien, wo auch ein Einsatz der Kerntechnologie betrachtet wird. 7. Die Erstellung von Kernkraftwerken, zu denen auch kleine modulare Reaktoren (SMR) zählen, ist gemäss dem aktuellen Kernenergiegesetz (KEG, Sr. 732.1) verboten. Wie erwähnt beantragt der Bundesrat mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle» die Aufhebung des Verbots neuer Kernkraftwerke. Würde der indirekte Gegenvorschlag in einer allfälligen Referendumsabstimmung vom Volk angenommen, so wäre der Neubau von SMR – unter den gleichen Voraussetzungen wie jener von konventionellen Kernkraftwerken – wieder erlaubt.