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24.4456 · Interpellation · 2024-12-19

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

  1. Ist dem Bundesrat bekannt, wie viele Schweizer:innen sich seit 2002 im Ausland zu Ärzt:innen haben ausbilden lassen? In welchen Ländern geschieht das?

  2. Wenn ja, wie viele davon sind heute in der Schweiz als Ärzt:innen tätig?

  3. Wenn ja, wieviel hätte die Ausbildung dieser Ärzt:innen in der Schweiz gekostet?

  4. Ist dieses Phänomen so oder ähnlich auch von anderen Berufsgruppen bekannt?

  5. Hält der Bundesrat die Schätzungen der UBS aus dem Jahr 2014 bezüglich der eingesparten Ausbildungskosten für realistisch? Gibt es zu dieser Frage aktualisierte Erkenntnisse? Wie hoch wären die Ausbildungskosten gewesen die Private, Unternehmen oder die öffentliche Hand hätte tragen müssen, wenn alle diese Personen in der Schweiz ausgebildet worden wären (ab 2002)?

  6. Wie fallen die entsprechenden Zahlen (Fragen 5 und 6) aufgeteilt für Drittstaaten und EU im gleichen Zeitraum aus?

  7. Wieviele Staatsangehörige der Schweiz haben seit 2002 eine Ausbildung im europäischen Ausland absolviert? Wieviele Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben eine Ausbildung in der Schweiz absolviert?

  8. Wie viele hochqualifizierte Arbeitskräfte haben nach der Ausbildung in der Schweiz mindestens einige Jahre im europäischen Ausland gearbeitet? Wie sieht das Nettoverhältnis in dieser Weise verschobenen Humankapitals und eingesparten Ausbildungskosten für die Schweiz aus?

Begründung

Verschiedenen Medien war zu entnehmen, dass sich vermehrt Schweizer:innen und Schweizer im Ausland zu Ärzt:innen ausbilden lassen. Sie umgehen damit wohl den Numerus clausus und die hohen Lebenshaltungskosten in der Schweiz. Die Schweiz spart "dank" des Brain-Drains aus anderen Ländern Ausbildungskosten. Gemäss Seco sind seit 2002 vermehrt hoch qualifizierte Menschen aus der EU in die Schweiz eingewandert (19. Observatoriumsbericht zur Personenfreizügigkeit, S.28). Nach Schätzungen spart die Schweiz beispielsweise alleine gegen zwei Milliarden Euro an Ausbildungskosten für Ärzt:innen aus Deutschland (Stand 2019). Eine Studie der Grossbank UBS schätzte 2014, dass die Schweiz durch die Einwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften jedes Jahr sechs bis neun Milliarden Franken Ausbildungskosten sparte (UBS Outlook Schweiz, November 2014). Umgekehrt ist der Anteil der im europäischen Ausland lebenden Staatsangehörigen der Schweiz deutlich höher als in anderen Ländern Europas. Deshalb bitte ich den Bundesrat um Antworten auf oben stehende Fragen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Medizinalberufekommission (MEBEKO) anerkennt ausländische Diplome aus Staaten der EU/EFTA und trägt die entsprechenden Daten in das Medizinalberuferegister (MedReg) ein. Im Register sind alle in der Schweiz tätigen Medizinalpersonen, u.a. auch alle Ärztinnen und Ärzte, erfasst. Die Zahl der Schweizer Studierenden, die seit 2002 im Ausland (in den EU- und EFTA-Ländern) eine Ausbildung im Bereich der Humanmedizin absolviert haben, wird nicht erfasst. Gemäss MEBEKO haben vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Dezember 2024 insgesamt circa 2'200 Personen mit Schweizer Staatsbürgerschaft einen Antrag auf direkte Anerkennung ihres in einem EU- und/oder EFTA-Mitgliedstaat erworbenen Diploms in Humanmedizin gestellt. Es ist jedoch nicht möglich, festzustellen, ob diese Personen zuvor in einem der oben genannten Länder ansässig waren oder aufgrund des Numerus clausus, eines endgültigen Misserfolgs an einer Schweizer Fakultät, eines endgültigen Misserfolgs bei den eidgenössischen Prüfungen in Humanmedizin oder aus persönlicher Entscheidung in ein genanntes Land studieren gegangen sind. Der überwiegende Teil der Schweizerinnen und Schweizer, die sich seit 2002 im Ausland haben ausbilden lassen und bei der MEBEKO einen Antrag auf Anerkennung in der Schweiz gestellt haben, haben ihr Diplom in einem der Nachbarländer erworben (Deutschland: 880; Italien: 425; Frankreich: 265; Österreich: 110; zur Info zudem Rumänien: 105). 2. Alle Personen, deren EU/EFTA-Diplom in Humanmedizin von der MEBEKO direkt anerkannt wurde, können in der Schweiz eine berufliche Tätigkeit als Assistenzärztin oder Assistenzarzt aufnehmen. Es ist jedoch möglich, dass einige der oben genannten circa 2'200 Personen auch über einen Weiterbildungstitel verfügten, der ebenfalls direkt von der MEBEKO anerkannt wurde. Mit dem entsprechenden Weiterbildungstitel ist eine direkte berufliche Tätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung möglich. In den anderen Fällen können die Personen eine Weiterbildung in der Schweiz beginnen, um einen eidgenössischen Weiterbildungstitel zu erwerben. Eine direkte Anerkennung des EU/EFTA-Diploms in Humanmedizin oder eines EU/EFTA-Weiterbildungstitels durch die MEBEKO bedeutet nicht zwingend, dass die Personen in der Schweiz arbeiten. Nur die kantonalen Gesundheitsbehörden sind befugt, eine Bewilligung zur Berufsausübung in eigener beruflicher Verantwortung zu erteilen. Wie viele der oben genannten circa 2'200 Schweizerinnen und Schweizer eine solche Bewilligung in den Kantonen erhalten haben, ist dem Bundesrat nicht bekannt. 3./5./6. Wie viel die Ausbildung der oben genannten 2‘200 Personen, die in der CH eine Anerkennung ihrer Diplome beantragt haben, an einer schweizerischen universitären Hochschule gekostet hätte, ist schwierig zu beziffern. Wie bereits in der Antwort auf die Frage 22.7804 ausgeführt, stützt sich der Bundesrat bei den Kosten der Medizinausbildung auf das Projekt «Erhebung der Kosten für die Lehre und Forschung in Humanmedizin (EKOH)» der Schweizerischen Hochschulkonferenz SHK und der Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK und die darin verwendeten Berechnungsmethoden. EKOH wird seit dem Studienjahr 2017/18 erhoben (Details und Unterlagen unter www.shk.ch => Dokumentation => Publikationen => Projekt "Erhebung der Kosten für die Lehre und Forschung in Humanmedizin (EKOH)"). Gemäss den aktuellsten verfügbaren Daten belaufen sich die durchschnittlichen Kosten pro Studierenden im Jahr 2022 auf rund 110'000 Franken (Lehre und Forschung abzüglich Drittmittel). Im Zeitraum 2002-2023 haben an Schweizer Fakultäten 18’550 Personen ein Masterdiplom bzw. Lizenziat erworben.4./6. Gemäss BFS liegen keine Zahlen über Schweizer Studierende vor, die ihre Hochschulausbildung im Ausland absolviert haben, weshalb hierzu keine Aussagen gemacht werden können.7. Gemäss Eurostat, welches Zahlen zu Hochschulabsolventinnen und -absolventen nach Herkunftsland ab 2019 publiziert, haben 2019 bis 2021 ca. 6'800 Staatsangehörige der Schweiz in der EU (27, d.h. ohne UK) einen Tertiärabschluss erzielt (https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/educ_uoe_mobg02__custom_15083451/default/table?lang=en). Dabei sind Doppelzählungen inbegriffen: Personen, die in diesem Zeitraum einen Bachelor und einen Master abgeschlossen haben, werden doppelt gezählt. Im gleichen Zeitraum haben ca. 26'800 Personen aus der EU in der Schweiz einen Tertiärabschluss erzielt (auch hier Doppelzählungen einbegriffen). Zahlen vor 2019 wurden von Eurostat nicht publiziert. 8. Der Bund verfügt gemäss SECO und BFS über keine Zahlen zu Schweizerinnen und Schweizern, die mindestens einige Jahre im europäischen Ausland gearbeitet haben.