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Branchenlösung vor Regulierung bei Nutzung journalistischer Leistungen im Online-Bereich. Verzicht auf überflüssiges Leistungsschutzrecht

24.4491 · Interpellation · 2024-12-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Branchenlösungen Vorrang vor neuen Gesetzen haben sollten und daher auf die Einführung eines Leistungsschutzrechtes zu verzichten wäre?

  2. Geht es dem Bundesrat beim Leistungsschutzrecht (auch) um Medienförderung?

  3. Ist der Bundesrat aufgrund der aktuellen Ausgangslage bereit, die Vorlage bis auf weiteres zu sistieren um die weitere Entwicklung der Branchenlösungen sowie die Entwicklungen betreffend Leistungsschutzrecht in der EU abzuwarten (wie es die Regulierungsfolgenabschätzung vorschlägt)?

Begründung

Die Botschaft des Bundesrats zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) wird bis Mitte 2025 erwartet. Mit dem Leistungsschutzrecht (LSR) will der Bundesrat Medienunternehmen für die Nutzung journalistischer Leistungen durch grosse Online-Dienste vergüten. Dies, obschon eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) im Auftrag des Bundes keine Notwendigkeit dafür sieht. Offensichtlich geht es dem Bundesrat beim Leistungsschutzrecht nicht primär um Urheberrecht, sondern um direkte Medienförderung.

Zitat Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 23.3691: “Der Bundesrat ist überzeugt, dass ein Leistungsschutzrecht für Medienunternehmen zum Erhalt der Medienvielfalt in der Schweiz einen Beitrag leisten kann. Er gewichtet damit ein zeitiges Eingreifen im öffentlichen Interesse an einer steten und garantierten Versorgung mit vielfältigen Medienerzeugnissen aus demokratiepolitischen Gründen höher, als ein Abwarten bis zu einem eindeutigen Nachweis eines Marktversagens”.

Am 17. Dezember 2024 wurde nun bekannt, dass verschiedene Verlage wie Ringier, NZZ, tamedia, chmedia, somedia, 20 Minuten mit Google Vereinbarungen abgeschlossen haben und damit für die Bereitstellung von Inhalten für Google Dienste vergütet werden.

Die Thematik steht damit exemplarisch für einen Bereich, wo keine staatliche Regulierung notwendig ist: Es besteht einerseits kein Marktversagen und andererseits gibt es gut funktionierende marktwirtschaftliche Branchenlösungen und Kooperationen. Zudem hat die Schweiz keinen internationalen Druck, diese Regelung zu übernehmen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat erachtet eine Abgeltung journalistischer Medien für deren Leistungen durch grosse Online-Dienste grundsätzlich als geboten. Der Bundesrat legt Wert darauf, dass auch kleinere Medienunternehmen sowie Medienschaffende von einem Leistungsschutz für Medien profitieren. Gesetzliche Bestimmungen entfalten ihre Wirkungen für alle Marktteilnehmenden – auch für kleinere Medienunternehmen – und dienen somit der Rechtsgleichheit und der Rechtssicherheit. Eine Branchenlösung kann nicht als Ersatz für die Einführung eines Leistungsschutzes für Medien dienen. Das zeigt sich bereits daran, dass es der Medienbranche nicht gelungen ist, eine umfassende Branchenvereinbarung zu erzielen. Lediglich grössere Medienunternehmen konnten inzwischen eine Vereinbarung schliessen. 2. Der Leistungsschutz für Medien ist keine Massnahme zur Medienförderung im Sinne einer staatlichen Unterstützung der Produktion journalistischer Inhalte. Der Leistungsschutz zielt darauf ab, dass Medienunternehmen und Medienschaffende für die Nutzung der von ihnen generierten journalistischen Leistungen durch grosse Online-Dienste künftig eine Vergütung erhalten. Die urheberrechtliche Regelung erlaubt eine marktwirtschaftliche Verwertung der entsprechenden Leistungen und trägt dazu bei, dass sich Medien am Markt finanzieren können. Damit kann der Leistungsschutz ausserhalb von staatlichen Fördermassnahmen einen Beitrag zum Erhalt der Medienvielfalt leisten. 3. Der Bundesrat hat die Ergebnisse der RFA zur Kenntnis genommen. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienunternehmen in der Sache zwar umstritten ist, in der Umsetzung aber tendenziell begrüsst wird. Gerade weil die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Medienunternehmen in der Sache umstritten ist, will der Bundesrat die Erarbeitung der Botschaft nicht sistieren, um dem Parlament die Möglichkeit zur Meinungsäusserung und politischen Entscheidung zu geben.