Wie wurde die Sicherheit der beruflichen Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln durch den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verbessert?
24.4503 · Interpellation · 2024-12-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat hat auf meine Interpellation 24.4123 zur Antwort gegeben, dass das Zwischenziel des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel (Aktionsplan PSM) "Verbesserung der Sicherheitsinformation" erreicht wurde. Berufliche Anwenderinnen und Anwender seien heute besser darüber informiert, wie sie sich schützen können. Langfristig könne daher das Risiko chronischer Erkrankungen durch PSM sinken. Im Zwischenbericht vom 8. Mai 2024 stellt der Bundesrat zudem fest, dass in der Praxis eine starke Sensibilisierung bei der Anwendung von Schutzmassnahmen zu erkennen sei.
Nun wurde die Sicherheitsinformation zwar tatsächlich verbessert, doch weder der Zwischenbericht noch die Antwort auf meine Interpellation belegen mit Zahlen, dass dies in der Praxis zu einem stärkeren Bewusstsein und einer konsequenteren Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen geführt hat.
Der Aktionsplan PSM stellt fest, dass die Anwenderinnen und Anwender die Schutzausrüstung nicht konsequent tragen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass es an heissen Tagen im Weinbau schwierig ist, Schutzanzüge zu tragen, oder dass Landwirtinnen und Landwirte befürchten, durch das Tragen von Schutzkleidung ihrem Image zu schaden. Aus diesem Grund wollte der Bundesrat bis 2024 prüfen, ob und wie eine Fallstudie im Weinbau durchgeführt werden kann, um alternative Massnahmen zur Risikominderung zu finden.
Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
Wie kann er nachweisen, dass und in welchem Ausmass die Verbesserung der Sicherheitsinformation zu einer Sensibilisierung beim Einsatz von Pestiziden geführt hat?
Wie kann er nachweisen, dass bessere Information zu einer konsequenteren Anwendung der Sicherheitsmassnahmen geführt hat? Was bedeutet in diesem Zusammenhang "sich deutlich besser schützen"?
Wie kann er nachweisen, dass die verbesserte Sicherheitsinformation zu einer spürbaren Verringerung des Risikos chronischer Krankheiten im Zusammenhang mit PSM geführt hat?
Wie weit ist die Umsetzung der Massnahme "Technische und organisatorische Anwenderschutzmassnahmen entwickeln" gediehen?
Verfügt der Bundesrat über Studien über akute und chronische Erkrankungen von Anwenderinnen und Anwendern von Pestiziden in der Schweiz? Wenn ja, für welchen Zeitraum und wo sind sie veröffentlicht? Wenn nein, warum nicht?
Wurde die Fallstudie zum Weinbau durchgeführt? Wenn ja, wo und was ist passiert? Wenn nein, warum?
Stellungnahme des Bundesrates
1) In der Schweiz gibt es keine systematischen Kontrollen hinsichtlich des Anwenderschutzes im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) bei landwirtschaftlichen Betrieben. Daher liegen dem Bundesrat keine statistischen Daten darüber vor, inwieweit die verbesserte Information über den korrekten Anwenderschutz zu einer konsequenteren Umsetzung der Schutzmassnahmen geführt hat. Die aktuellen Zugriffszahlen auf das Toolkit und den Standard Anwenderschutz (https://www.bonnepratiqueagricole.ch/liens-vers-le-toolkit) von ca. 80 Zugriffen pro Tag lassen jedoch den Schluss zu, dass die landwirtschaftliche Praxis für das Thema heute besser sensibilisiert ist, als dies noch vor 10 Jahren der Fall war. Zudem haben Interessierte seit der Aufschaltung des Toolkits im November 2021 rund 7’000 Mal auf die Videos zugegriffen und 3’600 Dokumente heruntergeladen.2) Der Zwischenbericht zum Aktionsplan PSM stellt fest, dass die Umsetzung der Schutzmassnahmen deutlich verbessert worden ist. Diese Aussage basiert auf Erfahrungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft bei der Schulung der in der Landwirtschaft tätigen Personen im Verlauf der letzten 10 Jahre. Voraussichtlich ab 2026 soll in einer geplanten Studie untersucht werden, wie der Anwenderschutz und insbesondere das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen in diesem Umfeld noch weiter verbessert werden kann.3) Wie in der Antwort auf die Interpellation 24.4123 Clivaz bereits ausgeführt, wurde in den letzten 10 Jahren die Bewilligung von zahlreichen als CMR (karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch) eingestuften PSM zurückgezogen. Gleichzeitig wurde der Zugang zu Informationen zum korrekten Anwenderschutz und den notwendigen Schutzmassnahmen verbessert. Wenn auch keine statistisch gesicherten Daten diesbezüglich vorliegen, so ist anzunehmen, dass mit den genannten zwei Massnahmen, das Risiko chronischer Erkrankungen durch die Anwendung von PSM abgenommen hat und auch künftig weiter abnehmen wird.4) vgl. Antwort unter 6).5) Es liegen aktuell keine Studien aus der Schweiz vor zu akuten und chronischen Erkrankungen von Personen, die Pestizide anwenden. Dies hat auch eine im Jahr 2017 vom Institut für Arbeit und Gesundheit (Institut Santé au Travail, IST) der Universität Lausanne durchgeführte Literaturstudie zu den Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit der beruflichen Anwendung von PSM in der Landwirtschaft festgestellt (www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Arbeit > Arbeitsbedingungen > Studien und Berichte> Studie: Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit der Landwirte). Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass es, wie in der Antwort auf die Interpellation 24.4123 Clivaz erwähnt, in der Schweiz zurzeit keine gesetzliche Grundlage für die Erhebung nationaler Daten über arbeitsassoziierte Erkrankungen im Zusammenhang mit der beruflichen Anwendung von PSM gibt.6) Die Fallstudie im Weinbau wurde im Jahr 2022 durchgeführt und die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst (www.seco.admin.ch > Publikationen & Dienstleistungen > Publikationen > Arbeit > Arbeitsbedingungen > Studien und Berichte). Die Studie hat gezeigt, dass die Praktiker die Umsetzbarkeit von technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen als Alternative zur Schutzausrüstung im Weinbau unterschiedlich beurteilen: Während technische Massnahmen (wie z.B. geschlossene Einfüllsysteme) begrüsst werden, beurteilen die Praktiker organisatorische Massnahmen (wie z.B. Vorgaben zum Spritzzeitpunkt) meist als schwer umsetzbar.