24.4522 · Postulat · 2024-12-19
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
In Nationalrat geplant
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, wie eine umfassende Offensive zur Förderung von KI-Kompetenzen für die Erwerbsbevölkerung gestaltet werden kann. Darin sollen die Möglichkeiten für die verschiedenen Bildungs- und Funktionsstufen aufgezeigt sein, sowie die Schnittstellen zur formalen Bildung und arbeitsmarktlichen Massnahmen. Ziel ist es, dringend notwendige, arbeitsmarktnahe Massnahmen zur Förderung relevanter KI-Kompetenzen, unter Berücksichtigung der aktuellen Zuständigkeiten, aufzuzeigen.
Begründung
Internationale Studien (z. B. ILO 2023) warnen eindringlich, dass Dienstleistungs- und Wissensberufe stärker und schneller von der Einführung Künstlicher Intelligenz (KI) betroffen sind, als ursprünglich angenommen. Ohne rasches Handeln droht ein erheblicher Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungssicherheit. Aktuelle Studien zum Umgang mit KI im Schweizer Arbeitsmarkt zeigen deutlich: KI-Applikationen werden zwar genutzt, den Angestellten fehlt es aber an KI-Kompetenzen (80% gemäss Selbsteinschätzung) und an Begleitmassnahmen in den Unternehmen zum Umgang mit KI (vgl. Umfrageergebnisse Sonntagszeitung vom 11.11.2024). Angestellte fühlen sich im Umgang mit KI alleingelassen, während Unternehmen extern KI-Wissen einkaufen (vgl. Bericht Adecco Studie Netzwoche 8.4.2024). Dies führt in der Tendenz dazu, dass externe BeraterInnen Prozesse nach Effizienzkriterien anpassen und Angestellte mit wenig KI-Kompetenzen ersetzt werden durch KI selbst und einige wenige SpezialistInnen. Die Antwort des Bundesrats auf 24.4091 zeigt: Grundlegende digitale Kompetenzen, nicht KI, und Hochschulbildung und Forschung, nicht Weiterbildung, stehen momentan im Fokus des Bundes. Ziel 5 der aktuellen Legislaturplanung und Ziele 3 und 4 in der BFI-Botschaft 2025-28 legen jedoch nahe, dass der Bund beim transversalen Bildungsthema Digitalisierung seine unterstützende und koordinierende Rolle in der Weiterbildung auch über die Grundkompetenzen hinaus wahrnimmt und KI-Kompetenzen für die Erwerbsbevölkerung als Wissensoffensive koordiniert. Massnahmen könnten z.B. (nicht abschliessend) sein:
Ausbau Partnerschaft Hochschulen und Wirtschaft für Hands-on Online-Trainingskurse
Toolbox KMU für KI-Anwendung im Unternehmen (z.B. Musterrichtlinien, Training)
Ermöglichung Akkreditierungssystem für formale, non-formale und on-the-job Weiterbildung (z.B. Micro-Credentials)
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung der künstlichen Intelligenz (KI) für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für die Erwerbsbevölkerung bewusst.
Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz (Art. 61a Bundesverfassung). Für die obligatorische Schule und die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II liegt die Verantwortung grundsätzlich bei den Kantonen. Für die Berufsbildung besitzt der Bund eine umfassende Regelungskompetenz. Wie in der Antwort auf die Interpellation 24.4091 bereits ausgeführt, sind KI-Kompetenzen in den Lehrplänen oder Fachbereichen aller Bildungsstufen integriert. Gerade angesichts der Geschwindigkeit der technologischen Entwicklung bewähren sich die Flexibilität des Schweizer Bildungssystems und die ausgeprägte Autonomie der Akteure der Berufsbildung. Die direkte Beteiligung der Organisationen der Arbeitswelt an der Neu- und Weiterentwicklung von Berufen ermöglicht es, dass die mit der technologischen Entwicklung verbundenen Anforderungen rasch in die Kompetenzen künftiger Fachkräfte integriert werden.
Die Weiterbildung ist gemäss Weiterbildungsgesetz (WeBiG; SR 419.1) in erster Linie Sache jeder und jedes Einzelnen. Die Arbeitgeber sollen die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden begünstigen. Darunter kann auch die Schulung in KI sowie die Einrichtung der notwendigen internen Prozesse für den Einsatz neuer Technologien fallen. Bund und Kantone tragen in Ergänzung zur individuellen Verantwortung und zum Angebot Privater dazu bei, dass sich Personen ihren Fähigkeiten entsprechend weiterbilden können (Art. 5 WeBiG). So ist der Bund aktiv in der Förderung von Grundkompetenzen, zu denen auch die Informations- und Kommunikationstechnologien gehören.
Zudem ist festzuhalten, dass das bestehende Angebot an Aus- und Weiterbildungen im Bereich KI bereits breit ist und vielfältige Bedürfnisse abdeckt, von Learning-on-the-Job über nicht-formale Kurse und Seminare bis hin zu formalen Bildungsangeboten. Im Rahmen ihrer Autonomie bieten die Hochschulen seit Jahren Angebote im Rahmen von Bachelor-, Master- und Weiterbildungsstudiengängen an, die darauf abzielen, die KI-Kompetenzen der angehenden und aktuellen Erwerbsbevölkerung zu stärken. Diese Angebote werden durch kürzere und arbeitsmarktnahe Weiterbildungsangebote (Kurse, Webinare, Microcredentials usw.) und Angebote für KMU und grosse Unternehmen sowie die breite Öffentlichkeit erweitert (siehe bspw. die KI-Zentren der HES-SO, der OST, der ZHAW oder der ETH).
Seit 2024 engagieren sich die ETH Zürich und Lausanne zudem gemeinsam im Rahmen des Swiss National AI Institute (SNAI). Ziel ist es, die wissenschaftliche Expertise der beiden ETH zu nutzen, um KI-Herausforderungen zu bewältigen und Organisationen im digitalen Wandel zu unterstützen. SNAI fördert auch die Ausbildung von Fachkräften für Hochschulen und Industrie und unterstützt die Schweizer Wirtschaft. Die Initiative sieht auch vor, Partnerschaftsaufrufe mit KMU und Start-ups zu lancieren.
Ergänzend zu den erwähnten Strukturen unterstützt die Arbeitslosenversicherung arbeitslose Personen bei der raschen und dauerhaften Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit Hilfe von arbeitsmarktlichen Massnahmen (Kurse, Praktika etc.), wozu bei Bedarf auch Kurse zur Förderung von KI-Kompetenzen gehören. Mit der Umsetzung der 2023 entwickelten «Strategie öffentliche Arbeitsvermittlung 2030» wird sich der Einsatz von arbeitsmarktlichen Massnahmen noch stärker am Bedarf des Arbeitsmarkts und der Stellensuchenden orientieren, wodurch die KI künftig vermehrt geschult und genutzt werden dürfte.
Angesichts dieser vielseitigen bereits bestehenden Initiativen und Massnahmen sowie der begrenzten Bundeskompetenzen in diesen Bereichen erscheint dem Bundesrat die Erstellung eines entsprechenden Berichts nicht als zielführend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.