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24.4555 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Grundwasser gilt als DIE Trinkwasserquelle der Schweiz. Bisher richtete sich das Augenmerk vor allem auf seine chemische Sauberkeit. So hat das BAFU am 18. November 2024 informiert, dass das Grundwasser vor allem in den Ackerbaugebieten des Mittellands flächendeckend mit dem Stoff TFA belastet ist. Forschungsergebnisse von Eawag und Uni Zürich zeigen nun, dass das Grundwasser eine einzigartige Vielfalt an hochspezialisierten Organismen beherbergt, die ihrerseits für die Qualität des Grundwassers und für intakte Grundwasserökosysteme mitverantwortlich sind. Diese Vielfalt mit zahlreichen einzig in der Schweiz vorkommenden (endemischen) Arten, inkl. verschiedenen Asseln (Isopoda) und Flohkrebsen (Amphipoda) ist jedoch noch kaum bekannt. Erste Studien zeigen, dass auch sie unter grossem Druck steht.

Das Gewässerschutzgesetz sieht vor, dass die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen sind. Die Gewässerschutzverordnung verlangt weiter, dass «die Biozönose unterirdischer Gewässer naturnah und standortgerecht» und «typisch für nicht oder nur schwach belastete Gewässer» sein soll. Trotzdem sind für die meisten Grundwasserökosysteme weder der aktuelle Zustand noch die Veränderung der biologischen Vielfalt bekannt und die stofflichen Belastungen teilweise deutlich über den Grenzwerten der GschV. In Monitoringprogrammen werden zwar stoffliche Belastungen erhoben, die Biodiversität im Grundwasser aber kaum berücksichtigt. In diesem Zusammenhang stellen sich daher folgende Fragen

Begründung

  1. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die einzigartige Biodiversität im Schweizer Grundwasser wichtig ist für den Grundwasserschutz und die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser, von hoher Qualität?

  2. Was unternimmt der Bundesrat für den Schutz der Gewässerbiodiversität, um den Grundwasserschutz zu gewährleisten?

  3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass der Schutz der einzigartigen Biodiversität im Schweizer Grundwasser Teil sein muss einer umfassenden Strategie zum Schutz und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, wie in internationalen Abkommen vereinbart?

  4. Ist die Schweiz darauf vorbereitet, für die teilweise endemischen Arten im Grundwasser einen Gefährdungsstatus und rote Listen zu erarbeiten?

  5. Könnte die Nationale Grundwasserbeobachtung NAQUA nebst chemisch-physikalischen Messungen mit einem Modul zur Beurteilung der Biodiversität ergänzt werden und ab wann?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat sich wiederholt für einen vorsorglichen Grundwasserschutz ausgesprochen, wie ihn auch das Gewässerschutzgesetz (GSchG, SR 814.20) verlangt. Der vorsorgliche Grundwasserschutz beinhaltet grundsätzlich auch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt und damit auch die Grundwasserbiodiversität. Das GSchG bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen und den natürlichen Lebensraum der einheimischen Lebewesen zu erhalten. Dies gilt auch für alle unterirdischen Gewässer. Die Nutzung des Untergrundes, die Bewirtschaftung des Bodens und der Umgang mit verschmutztem Abwasser haben so zu erfolgen, dass nachteilige Einwirkungen (z. B. durch die Wärmenutzung des Grundwassers, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft oder das Versickern von Abwasser) vermieden oder auf ein Minimum reduziert werden. Ziel ist es, auch das Ökosystem Grundwasser nicht zu beeinträchtigen. Nach der Gewässerschutzgesetzgebung sind Einbauten (z. B. Tiefgaragen, Tunnels) ins Grundwasser nur möglich, wenn sie u. a. die Fliesswege und Temperatur des Grundwassers nur geringfügig beeinträchtigen und keine Stoffe aus den Einbauten freigesetzt werden. Zusätzlich soll auch ein Monitoring der Grundwasserbiodiversität geprüft werden (siehe Antwort 5). Die Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) nennt die nachhaltige Nutzung der Biodiversität als erstes strategisches Ziel und hält fest, dass die Erhaltung der Biodiversität mit Naturschutzmassnahmen allein nicht erreicht werden kann: «Zur Aufrechterhaltung der Ökosystemleistungen müssen die wirtschaftlichen und politischen Sektoren die Wichtigkeit der Biodiversität anerkennen und in ihrem Handeln und in ihren Entscheidungen berücksichtigen». Dies gilt auch für die Biodiversität im Grundwasser. Um diese zu erhalten, muss in erster Linie sichergestellt werden, dass das Grundwasser nicht beeinträchtigt wird. Aktuell ist eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes in Arbeit, in Umsetzung der Motion 20.3625 Zanetti «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche». Damit sollen schweizweit die Zuströmbereiche bezeichnet werden, damit die Kantone bestehende Verunreinigungen gezielt beseitigen und den Schutz der Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen durch Schadstoffe, insbesondere Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln und Nitrat, verbessern. Der Bundesrat wird die Vernehmlassung dazu voraussichtlich im Herbst 2025 eröffnen. Für den Bundesrat ist prioritär, dass die heute vorliegenden Roten Listen periodisch aktualisiert werden. Neue Rote Listen können bei Bedarf erarbeitet werden; so etwa die 2021 publizierte neue Rote Liste der Singzikaden. Die Beobachtung der Biodiversität im Grundwasser erfordert spezielle Probenahme- und Messtechniken, die sich stark von den physikalisch-chemischen Messungen unterscheiden. Erste Erfahrungen mit solchen Messtechniken resultieren aus einem vom BAFU finanzierten Forschungsprojekt der Eawag, das 2024 abgeschlossen wurde. Derzeit ist eine Prüfung der Aufnahme des Biodiversitätsmonitorings im Grundwasser in die nationale Grundwasserbeobachtung (NAQUA) in Vorbereitung. Eine abschliessende Beurteilung wird erst für 2026 erwartet.

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