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24.4556 · Interpellation · 2024-12-20

Finanzdepartement

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Die Bundesversammlung hat am 20. Dezember 2024 eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung verabschiedet, die das Gleichgewicht in diesem Bereich erheblich stört und gleichzeitig grosse Steuerausfälle mit sich bringt. Wenn die Reform in Kraft tritt, werden insbesondere viele der heute zulässigen Abzüge nicht mehr möglich sein, was die Eigentümerinnen und Eigentümer von einer ganzen Reihe von Investitionen abschrecken wird.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zur Reform in der vom Parlament verabschiedeten Form und zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen zu beantworten:

  1. Um wie viele Prozent wird die Steuerbelastung für Eigentümerinnen und Eigentümer, die (für den Unterhalt oder die energetische Sanierung) in ihre Immobilie investieren möchten, im Durchschnitt steigen, wenn diese Kosten nicht mehr abgezogen werden können?

  2. Wie wird sich diese Kostensteigerung für Eigentümerinnen und Eigentümer nach Ansicht des Bundesrates auf die Nachfrage im Bausektor auswirken?

  3. Wie wird sich diese Kostensteigerung auf das Tempo auswirken, mit dem die Energiewende beim selbstbewohnten Eigentum erreicht wird?

  4. Da legale Arbeit teurer ist, wird es für Eigentümerinnen und Eigentümer attraktiver, die Arbeiten schwarz erledigen zu lassen. Mit welchen wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen aufgrund dieses Effekts rechnet der Bundesrat?

Stellungnahme des Bundesrates

Die von den Eidgenössischen Räten beschlossene Reform führt dazu, dass insbesondere die heutigen Verschuldungsanreize für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer sowie teilweise auch jene für Vermieterinnen und Vermieter deutlich reduziert werden. Zudem werden auch die Anreize von Mieterinnen und Mietern reduziert, sich zu verschulden (z. B. durch Konsumkredite). Ebenso bewirkt sie eine erhebliche Vereinfachung des Steuersystems sowie eine Reduktion des administrativen Aufwands für die steuerpflichtigen Personen und die kantonalen Steuerverwaltungen. Die finanziellen Auswirkungen der Reform hängen massgeblich vom künftigen Zinsniveau ab. Die pauschale Aussage, wonach die Reform zu Mindereinnahmen führt, ist daher nicht korrekt. Zudem ist der Schweizer Immobilienmarkt stark von institutionellen Eigentümern geprägt, für welche die Reform keine direkten Auswirkungen hat.

1. Die Fragestellung greift zu kurz. Der Einschränkung von Abzugsmöglichkeiten steht der Wegfall der Besteuerung des Eigenmietwerts gegenüber. Wie sich die eingeschränkten Abzugsmöglichkeiten auf die Instandhaltung der Liegenschaften und letztendlich auf die Steuerlast auswirken, hängt vom Einzelfall ab, unter anderem auch vom Wohnsitz und vom steuerbaren Einkommen der betreffenden Person. Tendenziell fallen die eingeschränkten Abzugsmöglichkeiten bei höheren steuerbaren Einkommen stärker ins Gewicht.

2. Vor dem Inkrafttreten der Reform dürfte der Systemwechsel im Bausektor nachfragesteigernd wirken, danach dürfte die Nachfrage tendenziell zurückgehen. Allerdings haben Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer auch nach dem Inkrafttreten der Reform ein ökonomisches Interesse, den Wert ihrer Immobilie zu erhalten. Deshalb erwartet der Bundesrat nur geringe Auswirkungen bei substanzerhaltenden Massnahmen. Es ist jedoch denkbar, dass nach der Reform der Ausbaustandard weniger luxuriös ausfällt, oder dass der zeitliche Rhythmus von Renovationen ändert (z.B. Badrenovation in einem Zyklus von 40 statt 30 Jahren). Sofern die Nachfrage zurückgeht, könnten in der Folge auch die Preise für Unterhaltsarbeiten sinken. Dann würden die Auswirkungen vornehmlich vom Baugewerbe getragen, während Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer und indirekt auch Mieterinnen und Mieter von sinkenden Preisen profitieren könnten. Bei einem Nachfragerückgang im Baugewerbe könnten im Gegenzug andere Sektoren von einer Belebung der Nachfrage profitieren.

3. Die Mitnahmeeffekte dürften im heutigen System der Eigenmietwertbesteuerung in einigen Segmenten sehr hoch sein (z.B. beim Austausch der Elektrogeräte), d.h. auch ohne steuerliche Förderung wären energetische Massnahmen ergriffen worden. Diesbezüglich ist folglich nicht mit spürbaren Auswirkungen auf die Energiewende zu rechnen. Stärkere Effekte könnten sich bei langlebigen energetischen Massnahmen (Fassadenrenovation, Heizungsersatz) ergeben. Die Auswirkungen auf solche Investitionen hängen zum einen auch davon ab, ob die Kantone von der Möglichkeit Gebrauch machen werden, den Abzug in ihrem Recht weiterhin zu gewähren, und zum andern von der Bereitstellung von Förderbeiträgen.

4. Schwarzarbeit lässt sich aufgrund der Natur der Sache nur schwer abschätzen, da sie sich den offiziellen Statistiken entzieht. Aussagen zu den Gründen und über deren Ausmass sind daher mit Unsicherheiten behaftet. Hohe Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sowie das Ausmass staatlicher Regulierungen gehören gemäss Forschung zu den wichtigsten Anreizfaktoren für Schwarzarbeit. Schwarzarbeit dürfte auch nach einem Systemwechsel geringer sein bei Arbeiten i) bei denen die Ausgaben gegenüber Dritten belegt werden müssen (z.B. Inanspruchnahme von Subventionen), ii) die im Rahmen gesetzlicher Nachweispflichten erbracht werden müssen (z.B. Kontrolle der elektrischen Installationen) und iii) die hohe Sicherheits- und Gewährleistungsanforderungen beinhalten (z.B. Heizungsersatz oder Dachrenovation).

Bereits das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung bietet keinen Schutz vor Schwarzarbeit. Geschätzt macht knapp die Hälfte der Wohneigentümerinnen und -eigentümer in ihren Steuererklärungen die Pauschale geltend, ohne die effektiven Kosten belegen zu müssen. Aufgrund der deutlich niedrigeren Mehrwertsteuerbelastung und der oft niedrigeren Grenzabgabenbelastung als in den europäischen Nachbarstaaten ist esfraglich, ob sich der Kreis jener, die bereit sind, sich mit dem Einsatz von Schwarzarbeit strafbar zu machen, mit dem Systemwechsel spürbar vergrössert. Der Schwarzarbeit oder der Renovation mittels Eigenleistung sind zudem Grenzen gesetzt, sobald eine Verkaufsabsicht besteht, da der potenzielle Käufer i.d.R. Nachweise einer fachgerechten Renovation einfordern dürfte. Im Übrigen sehen das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit, BGSA) sowie die dazugehörige Verordnung (VOSA) verschiedene Massnahmen vor, die dazu beitragen sollen, dass arbeitsbezogene Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts korrekt eingehalten werden. Mit Inkrafttreten des BGSA wurden in den Kantonen Kontrollorgane zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geschaffen. Diese kontrollieren, ob Betriebe und Arbeitnehmende die Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht einhalten.

Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Auswirkungen auf den Immobilienbestand, die Modernisierung und die Schwarzarbeit | Lexipedia | Lexipedia