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24.456 · Parlamentarische Initiative · 2024-09-27

Parlament

In Kommission des Nationalrats

Wortlaut

Der Artikel zum Zweck des AVIG (Art. 1a Abs. 2) soll folgendermassen erweitert werden: «Es will drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen, die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern und Langzeitarbeitslosigkeit und strukturelle Arbeitslosigkeit durch entsprechende Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung verhüten.»

Begründung

Die Arbeitslosenquote ist derzeit sehr niedrig und es herrscht ein Mangel an Arbeitskräften. Dieser wird sich aufgrund der demografischen Entwicklung in Zukunft noch verstärken. Gleichzeitig verlangt die Wirtschaft nach gut ausgebildeten Arbeitskräften, die insbesondere über ausreichende Informatikkenntnisse verfügen.

Die Arbeitslosenversicherung soll die «rasche und dauerhafte» Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern. Zu häufig wird der Schwerpunkt jedoch auf die rasche Eingliederung gelegt, und die dauerhafte Eingliederung rückt in den Hintergrund. Arbeitslose Personen, die ausgesteuert werden, finden nur schwer eine neue Stelle und sind somit für den Arbeitsmarkt verloren. Eine gezielte Aus- und Weiterbildung würde dieser Entwicklung entgegenwirken und sich wirtschaftlich positiv auf die Arbeitslosenversicherung auswirken.

Grundsätzlich bietet das AVIG bereits heute einen Rahmen für Ausbildungsmassnahmen, insbesondere in Form von Ausbildungszuschüssen. Dieses Instrument wird jedoch kaum genutzt, wie der Bericht der SBBK zu den Kosten der Berufsbildung zeigt.

In der neuen Strategie öffentliche Arbeitsvermittlung 2030 wird Folgendes bekräftigt: «Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, der Bedürfnisse von Arbeitgebenden, des steigenden Bedarfs an lebenslangem Lernen und der raschen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt werden Ausbildungszuschüsse sowie Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen im Rahmen von individuellen arbeitsmarktlichen Massnahmen markant gestärkt.»

Die SKOS und der SVEB haben 2018 eine Weiterbildungsoffensive lanciert, deren Ziel es ist, Personen mit unzureichender Grundbildung den Zugang zu einer Weiterbildung zu ermöglichen.

Damit die Strategie öffentliche Arbeitsvermittlung 2030 und die Weiterbildungsoffensive Wirkung zeigen können, muss der Bereich der Aus- und Weiterbildung explizit im AVIG verankert werden.

Explizite Verankerung des Bereichs Aus- und Weiterbildung im AVIG | Lexipedia | Lexipedia