24.4561 · Interpellation · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Biodiversität in der Schweiz, ist in einem prekären Zustand. Die Zahl der Arten auf den roten Listen steigen an, dies gefährdet unsere Lebensgrundlagen. Nun schlägt der Bundesrat mit der zweiten Phase des Aktionsplans Biodiversität Massnahmen vor, die es kaum erlauben werden, innerhalb der vorgesehenen 5 Jahren, die Krise der Biodiversität wirksam zu bekämpfen oder den Zustand vieler Arten und Lebensräume zu verbessern oder zu fördern. Stattdessen werden viele Berichte zu Themen verlangt, zu denen es bereits einen grossen Wissensstand gibt. Die Faktenlage ist klar, was es braucht, sind griffige Massnahmen zum Schutz unserer Lebensgrundlagen anstatt weitere Papiertiger.
Zugleich werden die Empfehlungen des Berichts der GPK-S übergangen: In seiner Stellungnahme zum GPK-S-Bericht erklärte der Bundesrat, dass er die meisten Empfehlungen in den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative umsetzen wollte. Da nun weder die Initiative noch ihr Gegenvorschlag umgesetzt werden, werden die Empfehlungen der GPK-S nicht erfüllt.
Begründung
Weshalb ignoriert der Bundesrat in der zweiten Phase des Aktionsplans Biodiversität die Empfehlungen der GPK-S?
Wie plant der Bundesrat die Empfehlungen der GPK-S umzusetzen, welche er bislang ignoriert hat?
Weshalb missachtet der Bundesrat die Empfehlungen der Städte und Kantone, die mehr personelle Ressourcen zur Erreichung der Biodiversitätsziele verlangen?
Weshalb beauftragt der Bundesrat die Ämter mit Prüfaufträgen zu Themen, zu denen es bereits Berichte und einen grossen Wissensstand gibt? Wären diese personellen und finanziellen Ressourcen nicht besser in konkrete Massnahmen eingesetzt, um die Biodiversität zu fördern (z. B. Ökosystemleistungen in der Landwirtschaft, biodiversitätsfreundliche Energieproduktion oder biodiversitätsschädigende Subventionen)?
Der Bericht zur Wirkung des Aktionsplans Biodiversität stellt fest, dass die Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) mit der ersten Phase des Aktionsplans Biodiversität klar nicht erfüllt sind. Nun werden in der zweiten Phase des Aktionsplans die Ressourcen, die bereits in der ersten Phase – wie vom BAFU, der GPK-S, den Kantonen und Gemeinden festgehalten wurde – unzureichend waren, halbiert (von 50 Millionen auf 24,5 Millionen Franken). Wie gedenkt der Bundesrat die Ziele der SBS in der zweiten Phase zu erreichen?
Stellungnahme des Bundesrates
1 und 2) Der Bundesrat hat die Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) in seinem Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative weitgehend berücksichtigt. Das Parlament ist nicht auf den Gegenvorschlag eingetreten, weshalb verschiedene Empfehlungen – insbesondere hinsichtlich der Erhöhung der eingesetzten Ressourcen – nicht umgesetzt werden konnten. In seiner Antwort auf die Nachkontrolle der GPK-S 2023 und erneut 2024 hat der Bundesrat dargelegt, wie die Handlungsempfehlungen der GPK für die zweite Umsetzungsphase des Aktionsplan Biodiversität (AP SBS II) aufgenommen wurden. Diese baut auf der Strategie Biodiversität Schweiz auf und berücksichtigt das globale Biodiversitätsrahmenwerk von Kunming-Montreal, das anlässlich der 15. Vertragsparteienkonferenz der Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (SR 0.451.43) 2022 verabschiedet wurde. Zudem integriert sie die Ergebnisse der ersten Phase sowie weitere biodiversitätsrelevante politische Vorhaben, beispielsweise im Bereich Landwirtschaft. Den Empfehlungen der GPK-S zu den biodiversitätsschädigenden Subventionen ist der Bundesrat nachgekommen: So hat er die Empfehlungen der Studie von WSL und SCNAT eingehend analysiert und acht Subventionen einer vertieften Prüfung unterzogen. Der Bundesrat hat zudem kürzlich den Fortschrittsbericht zur Verbesserung der Wirkung von Subventionen auf die Biodiversität zur Kenntnis genommen. Bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik wird der Bundesrat die Biodiversitätsauswirkungen mitberücksichtigen. 3) Im Rahmen der Verbundaufgabe von Bund und Kantonen im Naturschutz ist es nicht Aufgabe des Bundes, für personelle Ressourcen in den Kantonen und Gemeinden zu sorgen. Für die Umsetzung des AP SBS II sind zwei zusätzliche Vollzeitstellen beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) vorgesehen. 4) Die Erfahrungen aus der ersten Phase des Aktionsplans haben verdeutlicht, wie wichtig die Zusammenarbeit mit den betroffenen Akteuren und die gemeinsame Lösungsfindung sind. Deshalb werden im AP SBS II andere Sektoralpolitiken und die zuständigen Bundesämter konsequent einbezogen. Die Prüfaufträge beschränken sich nicht auf Berichte, sondern formulieren klare Aufträge an die zuständigen Bundesämter, in ihren jeweiligen Sektoralpolitiken wirksame Massnahmen zugunsten der Biodiversität zu entwickeln. 5) Das Engagement des Bundesrates für die Biodiversität lässt sich nicht auf die Sachmittel des BAFU zur Umsetzung des AP SBS II reduzieren. Mit den Sofortmassnahmen der ersten Phase AP SBS wurde bereits 2017 eine deutliche Erhöhung der Bundesausgaben für die Biodiversität beschlossen. Insgesamt investiert heute der Bund über 600 Mio. Franken pro Jahr in die Biodiversität. Der AP SBS II adressiert gezielt bestehende Defizite, um insbesondere die Wirksamkeit und die Effizienz der Arbeiten im Rahmen der Programm-vereinbarungen und Sektoralpolitiken zu erhöhen. Zudem sollen die Ziele der SBS durch eine stärkere Integration der Biodiversität in alle relevanten Sektoralpolitiken erreicht werden.