24.4597 · Motion · 2024-12-20
Departement des Innern
Überwiesen an den Bundesrat
Wortlaut
Der Bundesrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Anbieter aller drei Vorsorgesäulen Ihren Versicherten einen sicheren digitalen Zugang zu ihren Vorsorgedaten mittels interoperabler und standardisierter Schnittstellen anbieten, damit diese Daten elektronisch durch die Versicherten ausgelesen und verarbeitet werden oder mit deren Einverständnis Drittanbietern standardisiert zur Verfügung gestellt werden können.
Da es sich um besonders schützenswerte Personendaten handelt, muss dem Datenschutz bei den technischen und organisatorischen Massnahmen Rechnung getragen und sichergestellt werden.
Die Standardisierung soll in der ersten Säule aufgrund ihrer Ausgestaltung durch den Bund vorgegeben und durch die Ausgleichskassen umgesetzt werden. In der 2. und 3. Säule soll die Aufgabe zuständigkeitshalber den privaten Trägern übergeben werden. Können diese sich nicht auf Standards einigen, hat der Bundesrat diese subsidiär festzulegen.
Zur Einführung und Umsetzung sollen grosszügige Einführungsfristen definiert werden, die für die drei Säulen nach Massgabe der unterschiedlichen Ausgangslage, auch unterschiedlich sein können.
Begründung
Viele Schweizerinnen und Schweizer wissen wenig über ihre Vorsorgesituation, dem 3-Säulenmodell und die Auswirkungen von Entscheidungen wie z.B. Teilzeitarbeit.
Um die Transparenz und die Selbstbestimmung für die eigene Vorsorgesituation zu fördern, sollten säulenübergreifende Vorsorge- Simulationen und Szenarioanalysen (beispielsweise späteres Rentenalter oder Teilzeitarbeit) zukünftig für die breite Öffentlichkeit zugänglich sein.
Der Bundesrat hat er im Dezember 2022 bei den Zielen zu Open-Finance festgelegt, dass die Fähigkeit der Menschen zu stärken sei, ihre Finanzdaten frei zu nutzen.
Damit Dashboards entstehen können, soll der Bundesrat lediglich regeln, dass alle Anbieter der drei Vorsorgesäulen die Vorsorgedaten standardisiert und elektronisch mit dem Einverständnis des Versicherten zur Verfügung stellen müssen, und gewährleisten, dass die einheitlichen Standards eingehalten werden. So können Drittanbieter die elektronische und automatische Weiterverarbeitung ermöglichen.
Auf dieser Grundlage soll die breite Öffentlichkeit einen transparenten Zugang zu ihren Säule-übergreifenden Vorsorgedaten erhalten und im Bilde sein über Ihre künftige zu erwartende Rente.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Motion, dass die Anbieter aller drei Vorsorgesäulen den Versicherten einen sicheren digitalen Zugang zu ihren Vorsorgedaten mittels standardisierter Schnittstellen anbieten. Für die erste Säule plant der Bundesrat, die Botschaft für die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen im Jahr 2025 zu verabschieden. Gemäss Pensionskassenstatistik existierten Ende 2023 1320 Vorsorgeeinrichtungen unterschiedlicher Grösse und Organisationsform, wie zum Beispiel firmeneigene Stiftungen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen oder Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen. Entsprechend heterogen ist auch die Ausgangslage bezüglich Informatik und Systeminfrastruktur. Moderne Verwaltungssoftwarelösungen für Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen den Versicherten der Vorsorgeeinrichtungen den Zugriff auf ihre Vorsorgedaten und bieten häufig auch Simulationsmöglichkeiten, um die zukünftige Rentenhöhe unter bestimmten Bedingungen zu berechnen. Diese Software ermöglicht in der Regel auch den Datenaustausch zwischen den Vorsorgeeinrichtungen (via BVG-Exchange oder in geringerem Umfang via EASX). Der entsprechende Datenaustausch führt zu Effizienzgewinnen und erhöht die Datenqualität. Wie bereits in der Interpellation Dobler (24.3975 «Die Schweizerinnen und Schweizer brauchen innovative Lösungen zur Verbesserung der Transparenz, Flexibilität und Kontrolle über die Altersvorsorgeinvestitionen») dargelegt, bieten gemäss einer Umfrage der Oberaufsichtskommission berufliche Vorsorge 490 Vorsorgeeinrichtungen mit 70,2 % der Versicherten und Rentner den Versicherten einen digitalen Zugang zu den Daten an. Weitere 314 Vorsorgeeinrichtungen mit 22,5 % der Destinatäre planen dies. Insgesamt werden somit in absehbarer Zeit rund 93 % der Destinatäre einen digitalen Zugang zu ihren Vorsorgedaten haben. Es sind vor allem die grösseren Einrichtungen, welche bereits einen digitalen (wenn auch gegenwärtig nicht standardisierten) Zugang ermöglichen, während die mittleren Einrichtungen dies derzeit planen. Bei der grossen Mehrheit der kleinen Einrichtungen scheint dies noch nicht der Fall zu sein. Diese Einrichtungen werden aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit auch nicht in der Lage sein, die Daten wie von der Motion vorgesehen (über eine standardisierte Schnittstelle) zu liefern. Ein Zwangsanschluss an eine Schnittstelle muss in der 2. Säule abgelehnt werden. Die kleinen Einrichtungen und damit auch die Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten nämlich teure Investitionen tätigen, was ihre Verwaltungskosten erheblich erhöhen würde. So wäre es wahrscheinlich, dass viele dieser Einrichtungen deswegen ihre Tätigkeit aufgeben müssten. Dies würde jedoch die sozialpolitisch erwünschte Bindung von Arbeitgebern zu ihren Vorsorgeeinrichtungen weiter schwächen. Gemäss Abklärungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen BSV lehnen auch Arbeitgeberverbände und Träger der Vorsorge einen Zwang für die Erreichung eines bestimmten Digitalisierungsgrades ab. Die Gewerkschaften sind gegen die Öffnung von Vorsorgedaten für kommerzielle Zwecke (z. B. via Open Finance). Dennoch schreitet die Digitalisierung in der 2. Säule rasch voran, und zwar aufgrund privater Initiative bisher ohne staatliche Eingriffe. Die Softwareanbieter der 2. Säule planen die Ermöglichung der Datenweitergabe an Dritte mittels QR Code. Auch wird die geplante E-ID neue Lösungen ermöglichen, zum Beispiel das Herunterladen von Vorsorgedaten auf elektronische Wallets auf dem Smartphone, wodurch der Versicherte seine Daten bei Bedarf und auf eigenen Wunsch teilen kann. Beide Lösungen würden den selbstbestimmten Umgang mit den eigenen Vorsorgedaten fördern. In der 3. Säule dürfte der digitale Zugang bei Banken und Versicherungen dagegen gewährleistet sein. Der Bundesrat erwartet auch von den Akteuren der beruflichen Vorsorge und der dritten Säule, dass sie den Versicherten über standardisierte Schnittstellen einen sicheren digitalen Zugang zu ihren Vorsorgedaten ermöglichen. Sollten wider Erwarten innert nützlicher Frist ungenügende Fortschritte erzielt werden, ist der Bundesrat bereit, das Eidgenössische Departement des Innern EDI zu beauftragen, mit den Akteuren der beruflichen Vorsorge und der dritten Säule Massnahmen zur weiteren Verbesserung der Situation zu diskutieren. Dazu können auch standardisierte Schnittstellen für eine bessere Übersicht über die Vorsorge gehören.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.