Anpassung der Prüfintervalle von Motorfahrzeugen der Kategorie B und für Anhänger bis 3,5 Tonnen
24.4602 · Motion · 2024-12-20
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur Anpassung von Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge mit dem Ziel zur Verlängerung der Prüfintervalle
für Personenwagen und Motorräder auf 5 Jahre
für Anhänger bis 3.5t auf 5 Jahre
vorzulegen.
Begründung
Die Dauer bis zur ersten periodische Fahrzeugprüfung ist für die nachfolgenden Prüfintervalle anzuwenden, mindestens 5 Jahre.
Verlängerung der Prüfintervalle weil
der technische Fortschritt bei Motorfahrzeugen, Kat. B unabhängig der Antriebsart zu deutlich langlebigeren und wartungsarmen Fahrzeugen führt. Dies gilt ebenfalls für Anhänger bis 3.5t.
durch die Prüfung alle fünf Jahre gut unterhaltene Bremsbeläge unnötig ersetzt werden.
das heute verwendete Material vorzeitig, aufgrund einer starren Jahrzahl und nicht aufgrund einer regelmässigen Wartung ersetzt und entsorgt wird, was ökologisch wie ökonomisch wenig sinnvoll ist.
die Frist für die Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge für die kantonalen Prüfzentren einen grossen zeitlichen Rückstau auslöst.
die Sicherheit der Motorfahrzeuge und Anhänger den Fahrzeugführern aufgrund des dichten Strassenverkehrs ein sehr hohes Eigeninteresse beigemessen wird.
Antrag des Bundesrates
Ablehnung
Stellungnahme des Bundesrates
Die Prüfintervalle für Personenwagen und Motorräder gemäss Artikel 33 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) wurden bereits per 1. Februar 2017 verlängert. Personenwagen und Motorräder sowie Anhänger mit einem Gesamtgewicht zwischen 0,75 t und 3,5 t müssen erstmals fünf Jahre, jedoch spätestens sechs Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, anschliessend nach drei Jahren, dann alle zwei Jahre geprüft werden. Anhänger bis 0,75 t sind von der periodischen Prüfungspflicht ausgenommen. Die Schweiz hat mittlerweile für Personenwagen, Lieferwagen und im Binnenverkehr eingesetzte Lastwagen längere Prüffristen als die EU. Eine weitere Ausdehnung der Prüfintervalle ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht angezeigt, da die Häufigkeit der Mängel bei den Fahrzeugen ab einem Alter von 10 Jahren oftmals zunimmt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.