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24.4612 · Interpellation · 2024-12-20

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Seit der Liberalisierung der Agrarmärkte Mitte der 1990er-Jahre verdienen Bauernfamilien mit dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte immer weniger. Um dies auszugleichen, wurden die Direktzahlungen eingeführt. Das System zeigt jedoch immer mehr Mängel und stellt somit keine langfristige Lösung mehr dar.

Es braucht eine wirtschaftlich nachhaltige Lebensmittelproduktion, und Landwirtinnen und Landwirte müssen durch den Verkauf ihrer Produkte ein angemessenes Einkommen erzielen können. Dies ist übrigens der erste Schritt zu einer nachhaltigen Landwirtschaft. Aus diesem Grund müssen die Geschäftspraktiken der Grossverteiler überwacht werden; letztere dürfen ihre Einkaufspreise nicht mehr bestimmen können. Die Einkaufspreise müssen zwingend die Produktionskosten decken, was derzeit bei Weitem nicht der Fall ist. Die Marktkonzentration in der Schweiz ist derart hoch, dass Landwirtinnen und Landwirte immer tieferen Preisen und unfairen Vertriebsbedingungen gegenüberstehen und gleichzeitig Konsumentinnen und Konsumenten in den Regalen immer teurere Lebensmittel vorfinden. Dies ist die berühmte «Preisschere». In seiner Antwort auf die Interpellation 24.3347 betont der Bundesrat, dass das landwirtschaftliche Einkommen 2022 erstmals wieder gesunken ist. Weiter sind die Verdienste pro Arbeitsstunde in der Landwirtschaft immer noch zu niedrig. Die Herausforderung besteht darin, dafür zu sorgen, dass das landwirtschaftliche Einkommen nicht weiter sinkt, weshalb dringend Massnahmen getroffen werden müssen.

Ein höheres Einkommen bedeutet unweigerlich, dass die Bäuerinnen und Bauern ihre Produkte auf dem Markt zu höheren Preisen verkaufen können. Dies kann nur durch Massnahmen auf politischer Ebene und gewisse Rahmenbedingungen gewährleistet werden, was allein Sache des Bundes ist.

Was kann der Bund unternehmen, damit die Marktakteure ihre Verantwortung wahrnehmen und die Wertschöpfung besser verteilen?

Welche konkreten und kurzfristigen Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die Bezahlung der landwirtschaftlichen Produktion zu erhöhen, unlautere Handelspraktiken zu kontrollieren und die Verhandlungsposition der Landwirtinnen und Landwirte zu stärken?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bund lässt den Marktakteuren die Freiheit, die Mengen und Preise der vermarkteten Waren festzulegen. In seiner Antwort auf die Interpellation 24.3347 vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass die Marktakteure eigenverantwortlich wesentlich zu einem funktionierenden Wettbewerb entlang der gesamten Wertschöpfungskette und zu einer angemessenen Verteilung der Margen beitragen können. Die Artikel 8 (Selbsthilfe), 8a (Richtpreise) und 9 (Unterstützung von Selbsthilfemassnahmen) des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) bieten den Agrarbranchen umfassende Möglichkeiten, sich zu organisieren.Der Bericht in Erfüllung des Postulates 21.4585 Bulliard «Einkommen der Bauernfamilien», den der Bundesrat im März 2024 veröffentlichte, gibt einen guten Überblick über die Einkommenssituation und die Entwicklung der Einkommen in der Landwirtschaft. Er zeigt, dass es innerhalb der Landwirtschaft grosse Einkommensunterschiede gibt, die auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen sind. Von 2015 bis 2023 stieg das durchschnittliche landwirtschaftliche Einkommen insgesamt um 30 Prozent und verzeichnete bis 2020 ein kontinuierliches Wachstum, bevor es in den Jahren 2021‒2023 stagnierte. Um die wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven der landwirtschaftlichen Betriebe nachhaltig zu verbessern, müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es ermöglichen, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft insgesamt zu stärken. In Erfüllung der Motionen 22.4251 (Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts) und 23.4515 (Stärkung der Wertschöpfung entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Agrar- und Ernährungswirtschaft, um die Einkommen zu verbessern) erarbeitet der Bundesrat derzeit geeignete Massnahmen, unter Einbezug aller Branchenakteure. Er wird dem Parlament Vorschläge im Rahmen der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) unterbreiten und voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 eine Vernehmlassungsvorlage präsentieren.In Bezug auf spezifische Wettbewerbsfragen erarbeitet das BLW derzeit Berichte in Erfüllung der Postulate 22.4252 «Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt», 21.3831 «Preistransparenz bei Agrarprodukten im Detailhandel» und 24.3673 «Richtpreise repräsentieren nicht die effektiv bezahlten Preise ab Hof». Die Ergebnisse dieser Arbeiten werden auch bei der Erarbeitung der AP30+ berücksichtigt.

Wie kann ein angemesseneres und faireres Einkommen für Landwirtinnen und Landwirte sichergestellt werden? | Lexipedia | Lexipedia