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24.4672 · Motion · 2024-12-20

Departement des Innern

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, durch Änderung des Art. 25 Abs. 4 (TSchV) der übermässigen Vermehrung von Streunerkatzen in der Schweiz Einhalt zu gebieten. Denkbar wäre eine Ergänzung der bisherigen Formulierung:

"Die Tierhalterin oder der Tierhalter muss die zumutbaren Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich die Tiere übermässig vermehren." durch folgenden Zusatz:

"Hauskatzen mit unkontrolliertem Freigang sind von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, Katzen auf Landwirtschaftsbetrieben spätestens nach dem ersten Wurf"

Begründung

Die Katze zählt zu den häufigsten Heimtieren. Hochrechnungen zu Folge leben ca. 1,5 Millionen Katzen in unserem Land. Hunderttausende Katzen sind jedoch herrenlos und vegetieren auf Bauernhöfen, auf Fabrikarealen, in Schrebergärten oder in Gärtnereien vor sich hin. Niemand fühlt sich für sie verantwortlich und Hunger, Krankheiten und Unfälle machen ihnen das Leben schwer. Gegen dieses Elend wird bisher kaum etwas unternommen, weil es nicht sichtbar ist.

Das Wachstum der Katzenpopulation wird nicht kontrolliert und die Zahl der Katzen würde ohne Massnahmen schnell zunehmen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe: Einerseits pflanzen sich die herrenlosen Tiere untereinander fort, andererseits tragen Freigänger-Katzen, die von ihren Haltern nicht kastriert werden, massgeblich zu einem unkontrollierten Wachstum der Streunerpopulation bei. Die Kastration dieser Tiere würde den Bestand nachhaltig regulieren, ohne dass Tötungen, die oft durch Privatpersonen widerrechtlich vorgenommen werden, erforderlich wären.

Es besteht heute zwar bereits eine gesetzliche Pflicht zur Kontrolle der übermässigen Vermehrung. Die aktuell geltenden Rechtsvorschriften greifen allerdings zu kurz: Im Vergleich zu anderen Haus- oder Nutztieren besteht bei Katzen die Situation, dass sie die Möglichkeit haben, sich frei zu bewegen und so unkontrolliert Sexualkontakte zu anderen Katzen zu pflegen. Für die Halter von Freigänger-Katzen ist die bestehende Rechtspflicht zur Vorkehrung von Massnahmen zur Verhinderung der übermässigen Vermehrung der Tiere deshalb zu konkretisieren, indem die aktuelle Bestimmung wie vorgeschlagen ergänzt wird. Für Katzen auf Landwirtschaftsbetrieben wird eine Kastrationspflicht nach dem ersten Wurf geltend gemacht, da Bäuerinnen und Bauern Katzen oft zur Schädlingsbekämpfung halten und daher den Bestand erhalten wollen.

Antrag des Bundesrates

Ablehnung

Stellungnahme des Bundesrates

Nach geltendem Recht sind Tierhalterinnen und -halter verpflichtet, alle zumutbaren Massnahmen zu ergreifen, um eine übermässige Vermehrung ihrer Tiere zu verhindern (Art. 25 Abs. 4 Tierschutzverordnung [TSchV; SR 455.1]). Mit der Sterilisation oder Kastration steht ihnen dafür eine zuverlässige Methode zur Verfügung. In Einzelfällen haben die kantonalen Vollzugsbehörden die Möglichkeit, die Kastration von Tieren anzuordnen, wenn ihre Halterinnen und Halter nicht in der Lage sind, die Fortpflanzung ihrer Katzen zu kontrollieren. Der Bundesrat lehnt eine Kastrationspflicht für Hauskatzen mit Freigang insbesondere aus folgenden Gründen ab: Gemäss einer Studie des Veterinary Public Health Instituts (VPHI) der Universität Bern von 2024 (Estimation of the Uncontrolled Cat Population within the Framework of Neutering Campaigns in Switzerland; www.blv.admin.ch > Tiere > Tierschutz > Heim- und Wildtierhaltung > Katzen) hat die Aufnahmekapazität der Lebensräume (Futterquellen sowie Schutz, z. B. vor Kälte in einem verlassenen Industriegebäude) von verwilderten Katzen einen wesentlich grösseren Einfluss auf die Populationsentwicklung als die Kastration. Eine Kastrationspflicht für Hauskatzen mit Freigang könnte zudem dazu führen, dass Katzenbesitzer ihren Katzen keinen Freigang mehr gewähren. Dies wäre dem Ausleben des arttypischen Verhaltens und dem Tierwohl nicht dienlich. Wenn sich nebst den Katzen auf Landwirtschaftsbetrieben – gemäss Forderung der Motion maximal ein Wurf – nur noch Katzen ohne Freigang vermehren dürften, wäre dies der genetischen Vielfalt und Gesundheit nicht zuträglich. Mit der Zeit könnte die Nachfrage nach Katzen das Angebot übersteigen. Dies würde dazu führen, dass vermehrt Katzenwelpen importiert würden. Es bestünde die Gefahr, dass dadurch der illegale Handel mit Katzenwelpen problematischer Herkunft gefördert würde. Es sind zudem nicht die in einem Haushalt lebenden Katzen mit Freigang, welche wesentlich zur Population der verwilderten Katzen beitragen. Es wäre somit eine unverhältnismässige Massnahme, wenn solche Katzen keine Würfe mehr haben dürften. Letztlich würde die Überprüfung der Kastrationspflicht bei den kantonalen Vollzugsstellen zu einem übermässigen administrativen Aufwand führen. Die von der Motion geforderte Ausnahme für Landwirtschaftsbetriebe wäre überdies kaum vollziehbar, da man der Katzenhalterin oder dem Katzenhalter praktisch nicht nachweisen kann, dass die Katze nun mehr als einen Wurf gehabt hat. Aus all diesen Gründen erachtet der Bundesrat eine Verpflichtung zur Kastration aller Hauskatzen mit Freigang als unverhältnismässig. Der Bundesrat beantragt aber die Motion (24.4671) Schneider Meret «Nationale Registrierungspflicht für Hauskatzen» zur Annahme. Mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht würde eine wichtige Grundlage für den Tierschutz geschaffen und gleichzeitig würden Tierhaltende verstärkt in die Verantwortung genommen. Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ermöglicht die Eindämmung der unkontrollierten Katzenpopulationen ohne Kastrationspflicht, indem sie die Basis für die Kastration von nicht gekennzeichneten/registrierten Katzen durch die Kantone und Gemeinden bildet. Zudem würde jede Katze bei der Kennzeichnung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt einen Gesundheitscheck erfahren und die Tierhaltenden könnten für Gesundheitsthemen (u. a. Impfen, Entwurmen, Kastrieren) sensibilisiert werden. Der Bundesrat geht davon aus, dass damit die Situation bereits verbessert werden könnte. Mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht würde zudem die Datengrundlage geschaffen, um den Einfluss der Katzen auf die Biodiversität genauer zu untersuchen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.