24.7037 · Fragestunde. Frage · 2024-02-27
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Entwurf des revidierten Epidemiengesetzes deckt sich in grossen Teilen mit dem Entwurf des WHO-Pandemievertrages. Der Bundesrat greift somit also einer Umsetzung des Pandemievertrages vor, bevor dieser in der UNO überhaupt zu Ende beraten wurde.
- Versucht hier der Bundesrat Parlament und Volk vor vollendete Tatsachen zu stellen, damit er sich einer lästigen Diskussion mit dem Souverän entziehen kann?
- Aus welchen Gründen betreibt der Bundesrat einen derartigen vorauseilenden Gehorsam?
Stellungnahme des Bundesrates
Die laufende Teilrevision des Epidemiengesetzes beruht auf den Erfahrungen der Schweiz bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie und zahlreichen Evaluationen von Bund und Kantonen in diesem Zusammenhang sowie den bisherigen Erfahrungen mit dem Vollzug des geltenden Epidemiengesetzes. Diese Gesetzgebungsarbeiten erfolgen komplett unabhängig von den internationalen Bestrebungen im Rahmen der Erarbeitung des WHO-Pandemieabkommens.Wie der Bundesrat in zahlreichen Stellungnahmen zu parlamentarischen Vorstössen festgehalten hat, wird das neue WHO-Pandemieabkommen keine Auswirkungen auf das souveräne Recht der Schweiz haben, eigenständig über die im Pandemiefall erforderlichen Massnahmen zu entscheiden. Dem entspricht auch die vom Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagene Revision des Epidemiengesetzes. Wie bei jedem völkerrechtlichen Abkommen wird sorgfältig und unter Einbezug der entsprechenden Fachstellen in der Bundesverwaltung geprüft werden, ob dieses dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten ist und gegebenenfalls dem Referendum unterstellt wird.