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24.7048 · Fragestunde. Frage · 2024-02-27

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Online findet man mehrere Drittanbieter, welche die E-Vignette (inkl. Servicegebühr) für mehr als die offiziellen 40.00 CHF verkaufen.
- Weiss man, wie gross der Anteil jener Autofahrer ist, die zu viel bezahlten?
- Beabsichtigt der Bund etwas gegen diese Trittbrettfahrer zu unternehmen?
- Was muss gesetzlich unternommen werden, dass die E-Vignette nur offiziell über die Website des Bundes verkauft werden darf?
- Was wird gegen Cybercrime in dieser Sache unternommen?

Stellungnahme des Bundesrates

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) verkauft die E-Vignette über die offizielle Webseite www.e-vignette.ch, indem sich die Nutzerinnen und Nutzer mittels Eingabe des Kontrollschildes, der Angaben zum Zahlungsmittel sowie einer gültigen Email-Adresse registrieren. Es gibt aber auch Anbieter wie beispielsweise Tankstellen oder Tourismusdienstleister, welche die Registrierung auf der offiziellen Webseite für ihre Kundinnen und Kunden übernehmen und für diese Dienstleistung eine Gebühr verlangen. Entsprechend sind die Kosten für die E-Vignette auf den Internetseiten dieser Anbieter im Vergleich zur offiziellen Seite höher. In der Botschaft zur Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes wurde explizit auf diese Möglichkeit hingewiesen. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über die Anzahl Personen, die eine solche Dienstleistung in Anspruch genommen und die E-Vignette nicht direkt über die offizielle Verkaufsseite erworben haben. Bislang sind in diesem Zusammenhang keine Meldungen über betrügerische Webseiten eingegangen. Im Bedarfsfall würden rechtliche Abklärungen vorgenommen und entsprechende Massnahmen ergriffen, um die entsprechenden Seiten sperren zu lassen.