24.7120 · Fragestunde. Frage · 2024-02-28
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat bestätigt in der Antwort auf die Interpellation 23.4415 (Büchel), dass in der EU lebende Schweizer gegenüber EU-Bürgern (z.B. in Deutschland) diskriminiert werden. Gemäss einem heutigen CH Media-Bericht wird dies auch vom Deutschen Bundesministerium für Soziales bestätigt.
- Hat der Bundesrat Kenntnis von anderen Fällen, wo Schweizer in EU-Ländern diskriminiert werden?
- Könnte der Grund manchmal mangelnde Information z.B. auf lokaler Behördenebene sein - und nicht "böse Absicht"?
Stellungnahme des Bundesrates
Neben den in der Interpellation genannten Gesetzgebungen in Finnland und Deutschland sind zurzeit keine weiteren Fälle bekannt. Wenn die Schweizer Auslandvertretungen Kenntnis von potenziellen Diskriminierungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern haben, erfolgen Gespräche auf bilateraler Ebene. Falls nötig, wird die diskriminierende Massnahme im Gemischten Ausschuss Schweiz-EU zur Personenfreizügigkeit traktandiert. Erfahrungsgemäss sind die EU-Mitgliedstaaten bestrebt, das Freizügigkeitsabkommen vertragskonform anzuwenden.