24.7139 · Fragestunde. Frage · 2024-02-28
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Wie kann sichergestellt werden, dass sich die Krankenzusatzversicherer in den Tarifverhandlungen mit den Leistungserbringern nicht tarifarisch absprechen um dadurch kartellarisch tiefere Tarife zu erzielen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Anbieter von Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung unterliegen dem Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz). Die Wettbewerbskommission beobachtet laufend die Wettbewerbsverhältnisse. Dem Bundesrat sind keine Hinweise auf unzulässige Absprachen im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen mit den Leistungserbringern bekannt.