24.7164 · Fragestunde. Frage · 2024-03-05
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Laut Medienberichten planen die SBB und andere ÖV-Betriebe per Ende 2025 die Mehrfahrtenkarten abzuschaffen. Dies ist problematisch für Nutzende ohne Smartphone wie beispielsweise Kinder oder Seniorinnen und Senioren. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass es ein Smartphone keine Grundbedingung für die ÖV-Nutzung sein sollte?
2. Ist weiterhin gewährleistet, dass der ÖV auch ohne Smartphone zugänglich ist?
Stellungnahme des Bundesrates
Im öffentlichen Verkehr liegt es in der Verantwortung der Transportunternehmen, wie sie ihren Vertrieb gestalten. Diese orientieren sich an den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Nutzenden sowie an technischen oder finanziellen Bedingungen.Die Transportunternehmen müssen die geltenden Rechtsgrundsätze berücksichtigen und insbesondere auf die Verhältnismässigkeit achten. Sie haben somit sicherzustellen, dass Personen ohne Smartphone nicht unverhältnismässig benachteiligt werden. Die Branche hat somit die Pflicht, passende Lösungen für die sogenannten «Non-Digitals» anzubieten. Das Smartphone ist keine Grundbedingung für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs.Der Bundesrat unterstützt die Weiterentwicklung der Digitalisierung im öffentlichen Verkehr und insbesondere im Ticketverkauf, da damit neue kundengerechte und beliebte Lösungen möglich sind. Für den Bund ist die Kommunikation seitens der Transportunternehmen gegenüber der Kundschaft dabei zentral.