Lexipedia

24.7165 · Fragestunde. Frage · 2024-03-05

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

In der Antwort auf die Ip. 23.4149 «Nicht fachgerechte Injektionsbehandlungen mit Hyaluronsäure» sagt der BR, dass in der MepV geregelt ist: Produkte, die länger als 30 Tage im Körper bleiben, dürfen nur durch Ärzte/innen injiziert werden. Doch es finden unsachgemässe Anwendungen statt, die zu Schäden führen, welche von Dermatologen/innen behandelt werden müssen. Es besteht Handlungsbedarf, die MepV greift nicht genügend.
Was tut der Bundesrat, um dieser Problematik entgegenzuwirken?