24.7171 · Fragestunde. Frage · 2024-03-05
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
"Im Hinblick auf die in der ESTV fortschreitende Digitalisierung werden physisch eingereichte Rückerstattungsanträge in absehbarer Zeit nicht mehr berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, zukünftig Rückerstattungsansprüche nur noch über das Portal geltend zu machen."
- Weshalb dauert die Verarbeitung der Verrechnungssteueranträge trotz teurer Digitalisierung mehrere Monate?
- Wie hat sich die Bearbeitungsdauer über die letzten Jahre entwickelt?
- Werden die Beträge verzinst?