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24.7202 · Fragestunde. Frage · 2024-03-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In seiner MM vom 14.2. schreibt der Bundesrat: «Der Bundesrat verzichtet bis auf weiteres auf eine Anpassung des CH-Rechts, solange keine gegenseitige Anerkennung mit der EU möglich ist.»
- Welche Voraussetzungen gibt es seitens EU, damit eine gegenseitige Anerkennung denkbar ist?
- Hat der Bundesrat der EU bereits einen Entwurf einer möglichen Schweizer Gesetzgebung vorgelegt, der die EU-Kriterien erfüllen könnte?
- Auf welcher Stufe haben die bisherigen Gespräche mit der EU hierzu stattgefunden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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