24.7339 · Fragestunde. Frage · 2024-05-29
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
In seiner Antwort auf die Interpellation 22.3107 hielt der Bundesrat fest, zu den Staaten gehört zu haben, welche «die Situation in der Ukraine […] zur Untersuchung an den Internationalen Strafgerichtshof übermittelt» haben.
Hat der Bundesrat in Bezug auf den Nahostkonflikt ähnlich gehandelt? Wenn nicht, warum wurde dieser Fall anders behandelt?
Stellungnahme des Bundesrates
La Suisse soutient la Cour pénale internationale (CPI) en tant qu'institution judiciaire indépendante et impartiale. La Suisse a toujours défendu l’indépendance de la CPI et continuera à le faire. La CPI a confirmé sa compétence pour la situation en Palestine en 2020 et autorisé l’ouverture d’une enquête. Des renvois supplémentaires n’étaient dès lors pas nécessaires pour accélérer la procédure comme c’était le cas pour la situation en Ukraine. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, äussert sich der Bundesrat nicht zum Antrag des Anklägers auf Erlass von Haftbefehlen. Die zuständige Vorverfahrenskammer des IStGH wird diese Anträge nun zu prüfen haben. Die Unabhängigkeit des Gerichts muss respektiert werden. Als Mitglied des Römer Statuts ist die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, Haftbefehle des IStGH zu vollstrecken. Über die Zulässigkeit und die Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem IStGH entscheidet das Bundesamt für Justiz. Der Bundesrat entscheidet auf Antrag des EJPD über Immunitätsfragen.Die Schweiz anerkennt das Recht Israels, seine Sicherheit zu gewährleisten. Dabei muss das humanitäre Völkerrecht eingehalten werden. Der IStGH urteilt über die Handlungen von Einzelpersonen, nicht von Staaten.