24.7491 · Fragestunde. Frage · 2024-09-09
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Artikel im «SonntagsBlick» vom 07.07.24 indoktriniert die rechtsextreme türkische Organisation «Graue Wölfe» in der Schweiz bereits Kinder. Die «Grauen Wölfe» verbreiten Angst und Schrecken gegen Andersdenkende und Minderheiten.
- Wird die Organisation inzwischen vom NDB beobachtet?
- Wird erfasst, welche Straftaten von ihren Mitgliedern begangen werden?
- Ist der Bundesrat bereit, ein Verbot ihrer Symbole zu prüfen?
Stellungnahme des Bundesrates
Zu den operativen Tätigkeiten des NDB werden keine Auskünfte gegeben, um die Arbeit des NDB und der Strafverfolgungsbehörden nicht zu erschweren. Die Organisation «Graue Wölfe» ist gemäss fedpol keine kriminelle Organisation. Dementsprechend werden gegen diese keine Ermittlungen in Bundeskompetenz geführt. fedpol agiert lediglich als Zentralstelle und leitet dabei Hinweise von in- und ausländischen Partnerorganisationen an die zuständigen kantonalen Behörden weiter. Straftaten von Mitgliedern dieser Organisation fallen daher in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Der Bundesrat ist im Rahmen der Erfüllung der Motion 23.4318 «Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen» beauftragt, ein entsprechendes Verbot zu prüfen.