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24.7505 · Fragestunde. Frage · 2024-09-09

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

«Herr X hat sich in der Gemeinde Y auf eine Wohnung beworben, die wir verwalten. Wir möchten uns vergewissern, ob diese Person bei Ihnen angestellt ist.
- Ist Herr X noch in der Probezeit?
- Ist sein Vertrag zeitlich befristet?
- Besteht ein laufendes Kündigungsverfahren?
- Wie hoch ist sein monatliches Bruttoeinkommen?»
- Darf eine Immobilienverwaltung im Hinblick auf eine Wohnungsvergabe nach solchen Informationen über einen Bewerber beim Arbeitgeber fragen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)