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24.7521 · Fragestunde. Frage · 2024-09-10

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Das deutsche Innenministerium vermeldete zum Stichtag Ende März 2024 insgesamt 798 offene Haftbefehle gegen Neonazis, von denen sich sieben Personen gesichert in der Schweiz befinden.
- Sind dem Bundesrat diese Zahlen bekannt?
- Wie gross ist die Bedrohung, die durch diese Personen in der Schweiz ausgehen?
- Laufen in dieser Sache Rechtshilfeverfahren?
- Bestehen Schweizer Haftbefehle?
- Besteht eine Auslieferungsverpflichtung?
- Führt die Schweiz eine ähnliche Daten-Erhebung durch?

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist die Antwort der deutschen Bundesregierung vom 31. Juli 2024 auf die Kleine Anfrage verschiedener Bundestagsabgeordneter und der Gruppe Die Linke bekannt. Die Schweiz erteilt über laufende Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren keine Auskunft. Gemäss dem Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG; SR 121) beschafft und bearbeitet der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Informationen, um Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit unter anderem durch gewalttätigen Extremismus zu erkennen und zu verhindern (Art. 6 Abs. 1 Bst. a und Art. 19 Abs. 2 Bst. e NDG). Nach aktueller Einschätzung beurteilt der NDB das Gewaltpotenzial des gewalttätigen Rechtsextremismus im Allgemeinen als erhöht. Die Bedrohung durch gewalttätige, rechtsextremistische Einzeltäter stuft der NDB derzeit als steigend ein. Die Schweiz ist aufgrund des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EAUe) staatsvertraglich verpflichtet, mutmassliche, ausländische Straftäter auszuliefern, wenn ihnen auch nach schweizerischem Recht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe droht. Dasselbe sieht das schweizerische Rechtshilfegesetz (IRSG) vor. Die Voraussetzungen einer Auslieferung überprüft das zuständige Bundesamt für Justiz im Einzelfall. Seine Entscheide unterliegen der gerichtlichen Überprüfung.