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24.7553 · Fragestunde. Frage · 2024-09-11

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Gemäss NZZ vom 22. Juli 2024 war 2023 ein Iraner Vorsitzender des Uno-Sozialforums für Menschenrechte, 2024 hat Saudi-Arabien den Vorsitz der Uno-Kommission zur Rechtsstellung der Frau übernommen.
1. Trifft es zu, dass diesen beiden Staaten, welche die Frauen- und Menschenrechte mit Füssen treten, diese Vorsitzfunktionen anvertraut wurden?
2. Falls ja, warum hat die Schweizer Delegation diese Nominationen nicht zu verhindern versucht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Iran und Saudi-Arabien wurden in Übereinstimmung mit den anwendbaren Verfahrensregeln und dem Rotationsprinzip innerhalb ihrer Ländergruppe für den Vorsitz des Sozialforums des Menschenrechtsrats im Jahr 2023 bzw. für die Wahl des Vorsitzes des Büros der Kommission der Vereinten Nationen für den Status der Frau (CSW) im Jahr 2024 gewählt. 2. In beiden Fällen war die Schweiz nicht stimmberechtigt, da sie zum Zeitpunkt der Wahlen nicht Mitglied der zuständigen Wahlorgane war.