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24.7577 · Fragestunde. Frage · 2024-09-11

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Schweizer Bürger sind bei Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung der EU immer wieder benachteiligt, weil die Schweiz es verpasst hat, auch die dazugehörenden EU-Gerichtspraxis zu übernehmen.
- Welches waren die Beweggründe des Bundesrates, auf die Übernahme der EU-Gerichtspraxis zu verzichten?
- Wann und wie beabsichtigt er, diese Lücke endlich zu schliessen?

Stellungnahme des Bundesrates

Zur EU-Fluggastrechteverordnung gibt es zahlreiche Entscheide des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die in den EU-Staaten für die Gerichte unmittelbare Geltung haben. Unterschiede bei der Auslegung und Anwendung der Verordnung in der Schweiz können daher rühren, dass die EuGH-Entscheide zwar eine wichtige Grundlage für die Auslegung und Anwendung des relevanten EU-Luftrechts durch schweizerische Bundesbehörden und Gerichte bilden, diese aber grundsätzlich nicht zu binden vermögen. Die Frage, inwiefern bei der Umsetzung und Anwendung von übernommenem EU-Recht die Gerichtspraxis des Europäischen Gerichtshofs in der Schweiz zwingend berücksichtigt werden muss, ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen mit der EU.