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24.7600 · Fragestunde. Frage · 2024-09-11

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss NZZ vom 7.9. verweigerte die IV Spezialschuhe für ein Kind mit Behinderung für den Schulsport. Es gibt offenbar zwei Paar Schuhe pro Jahr, obwohl der Bedarf je nach Laufaktivität und sportlicher Betätigung sehr unterschiedlich ist – und trotz Selbstbehalt im Umfang normaler Schuhkosten.
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass Hilfsmittel für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen die Eingliederung fördern sollten und dass auch der Zugang zum Schulsport ermöglicht werden sollte?

Stellungnahme des Bundesrates

Die IV unterstützt Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag und bei ihrer Tätigkeit mit Hilfsmitteln. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass diese Unterstützung sehr wichtig ist. Die Versorgung soll möglichst so ausgestaltet sein, dass sie Eingliederung von Menschen mit Behinderung fördert. Die IV vergütet grundsätzlich zwei Paar Spezialschuhe pro Jahr. Es besteht aber die Möglichkeit, zusätzliche Spezialschuhe, zum Beispiel für den Schulsport, zu beantragen, wenn ein invaliditätsbedingter Mehrbedarf vorliegt und begründet wird. Insbesondere bei Kindern im Wachstum wird mit Blick auf die Eingliederung diese weitergehende Versorgung grosszügig zugesprochen. Die IV übernimmt zudem auch die Reparaturkosten für vorhandene Spezialschuhe.