24.7621 · Fragestunde. Frage · 2024-09-11
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Organisationen sollen ohne Auftrag Unterschriften gesammelt und ggf. beglaubigt und gedroht haben, diese ohne Bezahlung zu vernichten.
- Mit welchen Massnahmen könnte in Zukunft verhindert werden, dass beglaubigte Unterschriften vernichtet werden?
- Wäre es z.B. möglich, dass Gemeinden beglaubigte Unterschriften direkt der BK zur treuhänderischen Aufbewahrung einliefern müssen und die Komitees parallel über den Sammlungsstand informieren?
- Welche Gesetzes-/Verordnungsanpassungen bräuchte es dafür?