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24.7657 · Fragestunde. Frage · 2024-09-16

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Im Oktober entscheidet die UN-Generalversammlung über den erneuten Einsitz der Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat (2025-2027). Bei allfälliger Wahl erwägt die Schweiz, 2025 den Vorsitz zu übernehmen.
Wie stellt der Bundesrat sicher, dass trotz Kritik an der EGMR-Rechtsprechung und Nichtumsetzung von Urteilen die Kandidatur und künftige Arbeit der Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat als kohärent und glaubwürdig wahrgenommen werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Für den Bundesrat hat das System der Europäischen Menschenrechtskonvention grosse Bedeutung. Er will den Kern und die Glaubwürdigkeit dieses Systems stärken und empfiehlt darum die Annahme der Motion 24.3485. Ebenfalls ist er der Auffassung, dass die Schweiz die Anforderungen des erwähnten Urteils bereits erfüllt. Der Bundesrat sieht deshalb kein Glaubwürdigkeitsproblem im Hinblick auf den zukünftigen Einsitz der Schweiz im UNO-Menschenrechtsrat.