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24.7663 · Fragestunde. Frage · 2024-09-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Wer in der Schweiz Asyl erhält, bekommt eine B-Bewilligung und kann ewig bleiben.
- Warum kann Schweden den anerkannten Flüchtlingen ein Bleiberecht auf Zeit geben, die Schweiz macht es aber nicht?
- Welche Rechtsgrundlagen müssen wie geändert werden, damit in der Schweiz für Flüchtlinge ebenfalls ein Bleiberecht auf Zeit eingeführt werden kann?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat äussert sich nicht zu den rechtlichen Regelungen in anderen Staaten.In der Schweiz erhalten anerkannte Flüchtlinge, denen Asyl gewährt wurde, eine Aufenthaltsbewilligung. Sie ist auf ein Jahr befristet und wird grundsätzlich verlängert, solange die Gründe für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft weiterhin bestehen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann das Asyl widerrufen und die Flüchtlingseigenschaft aberkennen, wenn kein Schutzbedarf mehr besteht. In diesen Fällen kann die Aufenthaltsbewilligung widerrufen werden. Anerkannte Flüchtlinge haben somit kein unbegrenztes Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Bei dieser Ausgangslage besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Asyl- oder des Ausländer- und Integrationsgesetzes.