24.7806 · Fragestunde. Frage · 2024-12-02
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
Angesichts der zunehmenden Anzahl bewaffneter Konflikte ist es heute notwendig, wieder über eine schlagkräftige Armee zu verfügen. Es scheint jedoch, dass unsere Truppen ihre Schiessübungen nicht richtig durchführen können, da diese Lärm verursachen. Allerdings sieht Artikel 4 Absatz 3 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 ausdrücklich Erleichterungen vor.
1. Werden unseren Truppen ausreichend Erleichterungen gewährt, damit sie üben können?
2. Wenn nein: Wie kann es sein, dass manche Truppen in ihrem Ausbildungsdienst eingeschränkt werden?