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24.7885 · Fragestunde. Frage · 2024-12-04

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der neue Artikel 49a USG (20.433) ermöglicht es dem Bund, zur Ressourcenschonung und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft Finanzhilfen für Plattformen auszurichten. Am 13. November beschloss der Bundesrat, die meisten Gesetzesänderungen per 1. Januar 2025 umzusetzen.
- Geht es auch um diese Bestimmung?
- Hat er die Modalitäten solcher Finanzhilfen bereits festgelegt?
- Welche Akteure könnten bei ihren Bemühungen, die Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, unterstützt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)