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«Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!». Volksinitiative

25.035 · Geschäft des Bundesrates · 2025-03-07

Departement des Innern

In Kommission des Nationalrats

Zusammenfassung

Botschaft vom 7. März 2025 zur Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.03.2025

Bundesrat lehnt Initiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare ab

An seiner Sitzung vom 7. März 2025 hat der Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» verabschiedet. Die Initiative verlangt die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare in der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der Invalidenversicherung. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Eine weitere Mehrbelastung der AHV in Höhe von rund 3,6 Milliarden Franken gemäss Projektion, zusätzlich zu den Kosten für die 13. Altersrente und den Kosten, die aufgrund des demografischen Wandels anfallen werden, würde die finanzielle Lage der AHV verschlechtern.

Die am 27. März 2024 von der Partei «Die Mitte» eingereichte Initiative «Ja zu fairen AHV-Renten» fordert die Aufhebung der Rentenplafonierung für Ehepaare in der AHV und der IV. Heute darf die Summe der Einzelrenten eines Ehepaares höchstens 150 Prozent der Maximalrente betragen, d. h. 3780 Franken für Personen, die immer in die AHV einbezahlt haben. Das betrifft rund 90 Prozent der Ehepaare, deren AHV- und IV-Renten allenfalls tiefer ausfallen als die kumulierten Renten unverheirateter Paare. Die Initiative verlangt ausserdem, dass der Bundesrat die Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner aufhebt, wenn die gesetzlichen Durchführungsbestimmungen nicht drei Jahre nach einer Annahme der Initiative in Kraft treten. Derzeit müssen verheiratete Nichterwerbstätige keine Beiträge einzahlen, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner mindestens den doppelten Mindestbeitrag entrichtet. Mit der Initiative würden die Renten von verheirateten Personen mit einem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen von über 90 720 Franken (Stand 2025) verbessert. Die Renten von Haushalten mit tiefem Einkommen sowie von unverheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen würden sich hingegen nicht ändern.

Bundesrat empfiehlt Initiative zur Ablehnung

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Seiner Ansicht nach sind Eheleute in der AHV gut abgesichert, da ihnen verschiedene Massnahmen zugutekommen, die die Nachteile der Rentenplafonierung ausgleichen. Ehepaaren stehen gewisse AHV- und IV-Leistungen zu, auf die Konkubinatspaare keinen Anspruch haben. Die während der Ehejahre erzielten Einkommen werden bei einer Scheidung, im Todesfall, aber auch wenn beide rentenberechtigt sind, hälftig aufgeteilt. Witwen und Witwer haben Anspruch auf einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent zu ihrer Alters- oder Invalidenrente. Witwen- und Witwerrenten werden nur Personen gewährt, die verheiratet waren.

Eine Annahme der Initiative, das heisst die Abschaffung der Rentenplafonierung und die Aufhebung der Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartnerinnen und -partner, würde im Übrigen gemäss Projektion zu einer Erhöhung der jährlichen AHV-Ausgaben von rund 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2030 und rund 4,1 Milliarden Franken im Jahr 2035 führen. Auf den Bund würden 2030 rund 770 Millionen Franken und 2035 rund 870 Millionen Franken entfallen (der Bundesanteil an der AHV-Finanzierung beläuft sich nach geltendem Recht auf 20,2 %). Die Initiative sieht keine Finanzierung zur Deckung dieser Mehrkosten vor und die AHV verfügt nicht über die finanziellen Mittel, um diese zu übernehmen. Um die durch die Initiative entstehenden Ausgaben zu decken, müssten je nach festzulegendem Finanzziel beispielsweise die Lohnbeiträge um 0,6 Prozentpunkte oder die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte angehoben werden.

Würde die Initiative angenommen, müsste die Gesamtbevölkerung die zusätzlichen Kosten tragen, auch Personen mit tiefem Einkommen, Alleinstehende, Verwitwete oder Geschiedene, deren Rente sich nicht verbessern würde, obwohl sie am stärksten von Armut bedroht sind. Eine weitere Mehrbelastung der AHV zusätzlich zu den Kosten für die 13. Altersrente und den Kosten, die aufgrund des demografischen Wandels anfallen werden, würde die finanziellen Herausforderungen der AHV noch verschärfen. Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die Initiative abzulehnen.

Verhandlungen

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 11.04.2025

Die Kommission wird die Beratungen über die konkrete Ausgestaltung der Reform an der nächsten Sitzung aufnehmen und dann auch darüber diskutieren, ob sie die Vorlage ergänzen und als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» (25.035) vorschlagen will. Im Gegenzug hat sie sich dagegen ausgesprochen, eine eigene Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zu lancieren. Die Volksinitiative verlangt, die Plafonierung der Renten für Ehepaare in der AHV und der IV aufzuheben. Beziehen beide Personen eine Rente, wird ihnen zusammen heute höchstens 150 Prozent der massgebenden Maximalrente ausbezahlt. 2023 betraf dieser Plafonds knapp 9 von 10 verheiratete Rentnerpaare; ohne Plafonds wären deren Renten durchschnittlich um 300 Franken höher gewesen. Die Abschaffung des Plafonds würde die AHV im Jahr 2030 geschätzt 3,8 Milliarden Franken zu stehen kommen. Da fast alle Ehepaare im Rentenalter betroffen sind, sieht die Kommission Handlungsbedarf. Aus ihrer Sicht ist die Plafonierung aber zusammen mit anderen Massnahmen der AHV zu betrachten, die Ehepaaren vorbehalten sind: Die Beitragsbefreiung für Nichterwerbstätige, die Einkommensteilung sowie der Rentenzuschlag für verwitwete Personen. Die Kommission hat auf der Grundlage von Anträgen für Kommissionsinitiativen verschiedene Konzepte diskutiert, mit denen diese Elemente geändert würden. Sowohl auf eine Umsetzung der Volksinitiative fokussierte Vorschläge als auch umfassende Vorschläge zu einer zivilstandsunabhängigen AHV fanden keine Mehrheit. Die Kommission wird ihre Diskussionen zu einigen dieser Elemente nun im Rahmen der Reform der Hinterlassenenrente fortsetzen.

Zum Einstieg der Beratungen der Volksinitiative hat die Kommission Vertretungen des Initiativkomitees sowie der Sozialpartner angehört.

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 31.10.2025

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die Kommission, die Frist der Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» (25.035) um ein Jahr bis zur Sommersession 2027 zu verlängern. Da der Nationalrat die Vorlage zur Anpassung der Hinterlassenenrenten (24.078) in der vergangenen Herbstsession zu einem indirekten Gegenvorschlag erweitert und in der Gesamtabstimmung angenommen hatte, ist die Bedingung für die Fristverlängerung erfüllt.

Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates vom 26.06.2026

Die Kommission hat ihre Diskussionen zur Änderung des AHVG zur Anpassung der Hinterlassenenrenten (24.078) weitergeführt. Die Änderung sieht vor, die lebenslange Witwen- oder Witwerrente durch eine zeitlich befristete Rente für den hinterlassenen Elternteil abzulösen. Stirbt ein Elternteil, soll der andere Elternteil grundsätzlich eine Rente erhalten, bis das jüngste Kind 25 Jahre alt ist. Der Zivilstand der Eltern wäre nicht mehr massgeblich. Damit wirft diese Änderung grundlegende Fragen zur Rolle des Zivilstands in der AHV auf. Der Nationalrat hat deshalb die Vorlage zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zu fairen AHV-Renten auch für Ehepaare» (25.035) umgestaltet. Aus Sicht der Kommission gilt es, diese bedeutsame Frage sorgfältig abzuwägen. Im Bestreben, eine ausgewogene Lösung vorzuschlagen, welche die unterschiedlichen Verhältnisse heutiger und zukünftiger Rentnerinnen und Rentner berücksichtigt, hat sie weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. Diese sollen aufzeigen, wie sich die Ehepaarrenten und die Vorteile der Ehe in der AHV in Abhängigkeit des gesellschaftlichen Wandels und der zunehmenden Erwerbstätigkeit von Frauen entwickeln. Die Kommission wird ihre Beratungen an der nächsten Sitzung fortsetzen.

Die Kommission ist zum Entwurf für die Revision der Tabakprodukteverordnung konsultiert worden. Mit dieser Vorlage wird das revidierte Tabakproduktegesetz umgesetzt, das vom Parlament infolge der Annahme der Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» verabschiedet worden war. Aus Sicht der Kommission geht die Vorlage des Bundesrates über den Willen des Gesetzgebers hinaus, weshalb sie dem Bundesrat mit 7 zu 5 Stimmen empfiehlt, Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos für alle volljährigen Personen zu erlauben und nicht nur für solche, die bereits zur Kundschaft des Unternehmens gehören. Ebenfalls mit 7 zu 5 Stimmen empfiehlt sie dem Bundesrat, dass an einem öffentlich zugänglichen Ort eine solche Verkaufsförderung nicht in einem abgetrennten Bereich stattfinden muss. Im Weiteren spricht sie sich mit 7 zu 5 Stimmen dafür aus, dass die Alterskontrolle online nur bei der ersten Nutzung und nicht alle zwölf Monate erforderlich ist. Angesichts der erheblichen Auswirkungen der geplanten Revision auf die Wirtschaft und die betroffenen Kreise empfiehlt die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, vor dem Inkrafttreten der Revision eine Übergangsfrist von mindestens einem Jahr vorzusehen.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)

sgk.csss@parl.admin.ch

Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)

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