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25.073 · Geschäft des Bundesrates · 2025-09-12

Justiz- und Polizeidepartement

In Kommission des Nationalrats

Zusammenfassung

Botschaft vom 12. September 2025 zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (Erleichterte Stiefkindadoption)

Ausgangslage

Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.09.2025

Stiefkindadoption soll erleichtert werden

Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen vom Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. Damit wird der gesellschaftlichen Entwicklung und der Vielfalt moderner Familienformen besser Rechnung getragen. An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet.

Mit der «Ehe für alle» können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Für Kinder, die in einer solchen Beziehung mit einem Verfahren gemäss Fortpflanzungsmedizingesetz in der Schweiz gezeugt wurden, besteht seither folgende Eltern-Regelung: Die Ehefrau der leiblichen Mutter eines solchen Kindes gilt ab dem Zeitpunkt der Geburt als zweiter Elternteil. Anders ist es mit Kindern, die beispielsweise mit einer privaten Samenspende, einer (möglicherweise anonymen) Samenspende im Ausland oder einem weiteren im Ausland zulässigen fortpflanzungsmedizinischen Verfahren inklusive einer Leihmutterschaft gezeugt wurden. In diesen Konstellationen wird das Kindesverhältnis nur durch Stiefkindadoption begründet. Rechtlich gesehen haben diese Kinder bis zur Stiefkindadoption in aller Regel lediglich einen Elternteil. Damit sind sie weniger gut abgesichert als Kinder mit zwei rechtlichen Elternteilen.

Das Kind schneller rechtlich absichern

Mit einer Revision des ZGB soll die Stiefkindadoption für diese Familienkonstellationen erleichtert werden. Das Kind wird in eine gelebte Paarbeziehung hineingeboren und lebt ab Geburt sowohl mit dem rechtlichen Elternteil als auch mit dem sogenannten Wunschelternteil zusammen. Deshalb wird auf die Voraussetzung des einjährigen Pflegeverhältnisses verzichtet.

Auch im Bereich der Stiefkindadoption volljähriger Personen soll eine Änderung im ZGB erfolgen. Künftig soll eine Person im Erwachsenenalter auch dann adoptiert werden können, wenn die Partnerschaft zwischen dem rechtlichen Elternteil und der adoptionswilligen Person nicht mehr besteht.

Die geplanten Anpassungen bieten eine pragmatische und zeitnah realisierbare Lösung zur rascheren rechtlichen Absicherung des Kindes in diesen spezifischen Konstellationen. Die Vernehmlassung hat aber gezeigt, dass die zusätzlichen vom Bundesrat vorgeschlagen Vereinfachungen zur Begründung des Kindesverhältnisses einer weiteren Prüfung bedürfen. Das gilt insbesondere für das in der Vernehmlassung verbreitet vorgebrachte Anliegen zur Verbesserung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Diese Aspekte und weitergehende Vereinfachungen werden im Rahmen der laufenden Arbeiten für eine Revision des Abstammungsrechts angegangen.

An seiner Sitzung vom 12. September 2025 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und Botschaft und Entwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 02.03.2026

Nationalrat gibt grünes Licht für erleichterte Stiefkindadoption

Die bundesrätliche Vorlage für eine erleichterte Stiefkindadoption durch Wunschelternteile hat am Montag eine erste Hürde genommen. Der Nationalrat nahm den entsprechenden Gesetzesentwurf am Montag in abgeänderter Form an. Opposition gab es nur vonseiten der SVP.

Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit dem Wunschelternteil zusammenleben, sollen vom Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) soll entsprechend angepasst werden.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen sind eine Folge der im Herbst 2021 durch das Volk angenommene "Ehe für alle" und sollen gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Partnerschaften gleichstellen.

Denn bis heute müssen ein Wunschelternteil und ein rechtlicher Elternteil für die Stiefkindadoption in der Schweiz mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt führen. Ausserdem muss die adoptionswillige Person, also der Wunschelternteil, ein Jahr lang für das Kind gesorgt haben. Dann erst kann bei Regenbogenfamilien der Adoptionsprozess starten.

Kein gemeinsamer Haushalt mehr nötig

"Bei der Geburt haben diese Kinder in aller Regel nur einen Elternteil", sagte die Berichterstatterin der zuständigen Rechtskommission des Nationalrates (RK-N), Maya Bally (Mitte/AG), am Montag im Rat. Erst über die Stiefkindadoption könne der Wunschelternteil auch rechtlich ein Elternteil sein. Dies betreffe sowohl gleichgeschlechtliche als auch verschiedengeschlechtliche Paare, so Bally.

Deshalb wollten Bundesrat und Kommission die Kinder bereits ab der Geburt rechtlich abgesichert haben. Allerdings geht der Nationalrat auf Antrag der RK-N nun gar weiter als der Bundesrat. Letzterer wollte, dass zwar das einjährige Pflegeverhältnis zwischen Wunschelternteil und Kind als Adoptionsbedingung wegfällt. Am Erfordernis, dass das Paar vor der Stiefkindadoption mindestens drei Jahre zusammengelebt hat, wollte die Landesregierung aber festhalten.

Nicht so der Nationalrat: Auf Antrag der Kommission strich die grosse Kammer die Voraussetzung eines seit drei Jahren bestehenden, gemeinsamen Haushaltes durch adoptionswillige Paare aus der Vorlage. Der Nationalrat will, dass ein Wunschelternteil ein Kind adoptieren kann, wenn ein Paar zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine "auf Dauer angestrebte Elternschaft" führt. Dies, auch wenn der Wunschelternteil vor der Adoption nicht für die Pflege und Erziehung des Kindes gesorgt hat.

Zudem soll nach dem Willen des Nationalrates ein Gesuch um eine erleichterte Stiefkindadoption bereits vor der Geburt des Kindes eingereicht werden können - auch wenn noch nicht sämtliche Adoptionsvoraussetzungen erfüllt sind. Letztere wollte der Bundesrat aus Voraussetzung beibehalten.

"Spezialgesetzgebung" wird bemängelt

Eine aus SVP-Ratsmitgliedern bestehende Minderheit wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Man anerkenne zwar, dass der legislative Apparat der Realität hinterherhinke, aber die Anpassungen könnten auch im Rahmen der nächsten Revision des Adoptions- und Kindsrechts vorgenommen werden. "Das hier wird eine Spezialgesetzgebung, die Risiken, hier ein legislatives Patchwork entstehen zu lassen, sind real", sagte Roger Golay (SVP/GE).

Auch sei es wichtig, dass sich ein Elternteil beweisen könne, sagte Golay im Hinblick auf den Wegfall der Voraussetzung des einjährigen Pflegeverhältnisses. Zudem sollten die Kantone ihre Standards im Adoptionsverfahren angleichen.

Adoptionsrecht der Realität anpassen

Alle anderen Fraktionen im Rat wollten eintreten, wie den Voten zu entnehmen war. "Ohne Adoption fehlt die rechtliche Absicherung", sagte etwa Patricia Von Falkenstein (LDP/BS) im Namen der FDP-Fraktion und mit Blick auf unvorhergesehene Ereignisse wie den Todesfall eines Elternteils. Studien zeigten, dass für die Gesundheit eines Kindes stabile Verhältnisse entscheidend seien, so Von Falkenstein.

"Insbesondere geht es darum, dass das Schweizer Adoptionsrecht ins 21. Jahrhundert überführt wird", sagte Vincent Maitre (Mitte/GE). Manche Paare lebten heutzutage etwa nicht in einem gemeinsamen Haushalt. Das Zusammenwohnen als Voraussetzung für eine Adoption scheine daher willkürlich.

Die Unsicherheit für Stiefkinder sei gross, "das ist einfach eine Lebensrealität", sagte Beat Flach (GLP/AG). Die rechtliche Absicherung sei entscheidend für die Kinder, sagte auch Sibel Arslan (BS) für die Fraktion der Grünen. Und indem das Adoptionsverhältnis neu rückwirkend bis zur Geburt gelte, sei das Kind schneller abgesichert.

"Lesben kriegen Kinder", sagte Tamara Funiciello (SP/BE). Die Frage sei, ob man diesen Kindern die gleiche rechtliche Sicherheit geben wolle, wie allen anderen. Heute sei dies nicht so, da alleine das Adoptionsverfahren zwei Jahre dauere. Das Gesetz sei hinter die gesellschaftliche Realität zurückgefallen.

Jans zeigt sich trotz Erweiterung zufrieden

Der Minderheitsantrag auf Nichteintreten wurde in der Folge mit deutlichem Mehr abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat die Vorlage mit 121 gegen 55 Stimmen bei vier Enthaltungen an.

Bundesrat Beat Jans bezeichnete das Anliegen der Vorlage am Montag im Rat als "Etwas, das heute eigentlich unbestritten sein sollte". Der Bundesrat könne sich auch der durch den Rat nun erweiterten Vorlage anschliessen, hoffe aber, dass sich der Ständerat, der sich als nächstes über die Vorlage beugen muss, "gewissen Unsicherheiten im Vollzug" noch annehmen werde.

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 17.06.2026

Ständerat tritt beim neuen Adoptionsrecht auf die Bremse

Neue Regeln zur Adoption von Stiefkindern sollen nach dem Willen des Ständerates in einem breiteren Kontext betrachtet werden. Deshalb weist die kleine Kammer die Vorlage zur erleichterten Stiefkindadoption an den Bundesrat zurück.

Die Landesregierung muss somit erneut über die Bücher, falls der Nationalrat es der kleinen Kammer noch gleichtut. Ziel der Reform ist, dass Kinder von einem Wunschelternteil schneller adoptiert werden können.

Dem Entscheid für eine Rückweisung der Vorlage ging im Ständerat eine lebhafte Diskussion voraus. Von 26 Kantonen hätten nur fünf dem Entwurf ganz zugestimmt. Zehn hätten die Vorlage "integral abgelehnt", sagte Daniel Fässler (Mitte/AI) im Rat namens einer knappen Mehrheit der Rechtskommission (RK-S).

Dafür gebe es zwei Gründe: Erstens sei offen, ob die Reform das verfassungsmässige Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung nicht verletze; zweitens sei offen, ob die Vorlage im Zuge der Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes nicht bereits überholt sei. Immerhin gehe es hierbei um "die Basis unseres schweizerischen Privatrechts", so der Innerrhoder Ständerat.

Interessen einzelner Kreise versus Vielfalt

Eine Minderheit aus Mitte-, FDP- und SVP-Vertretenden beantragte dem Rat, gar nicht auf die Vorlage einzutreten: "Diese Vorlage weist schwere materielle Mängel auf", sagte Beat Rieder (Mitte/VS). "Jede Person muss Zugang zu den Daten über ihre Abstammung haben."

"Einzelne Kreise" würden hier ihre Anliegen durchdrücken wollen. Den Initianten des Gesetzes gehe es darum, im Ausland Leihmutterschafts- und fortpflanzungsmedizinische Dienste in Anspruch zu nehmen, so Rieder weiter. Sie würden ihre persönlichen Interessen dem hier geltenden Recht vorziehen, "nur um ihr Verhalten nachträglich zu rechtfertigen".

Eine rot-grüne Minderheit im Rat beantragte derweil, die Rückweisung an den Bundesrat abzulehnen.

"Es geht um die heutige Vielfalt unserer Gesellschaft. Die Gesellschaft verändert sich und das Recht folgt dieser Veränderung. Wenn wir eintreten, ist eine pragmatische Lösung da. Es geht um die Kinder. Für Kinder soll es keine Rolle spielen, wie sie aufwachsen, respektive in welche Konstellation sie hineingeboren werden", sagte Eva Herzog (SP/BS).

Bei Regenbogenfamilien fehle die rechtliche Absicherung für diese Wunschkinder, etwa im Todesfall eines rechtlichen Elternteils. "Wir haben hier die Gelegenheit, das pragmatisch zu lösen", sagte auch Tiana Angelina Moser (GLP/ZH).

Gesamtpaket gefordert

Mit der Rückweisung der Vorlage mit 23 gegen 20 Stimmen bei einer Enthaltung folgte die kleine Kammer schliesslich der knappen Mehrheit der RK-S. Demnach soll die Landesregierung die erleichterte Stiefkindadoption in die laufende Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes integrieren und dem Parlament ein Gesamtpaket vorlegen.

Zudem fordert die RK-S ein Gutachten zur Verfassungsmässigkeit der geplanten Änderungen, insbesondere zum Recht auf Kenntnis der Abstammung.

Folge der "Ehe für alle"

Ziel der Reform ist es, dass Kinder, die seit Geburt mit dem rechtlichen Elternteil und mit einem Wunschelternteil zusammenleben, von diesem Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen sind eine Folge der im Herbst 2021 durch das Volk angenommenen "Ehe für alle" und sollen gleichgeschlechtliche Paare heterosexuellen Partnerschaften gleichstellen.

Heute müssen ein Wunschelternteil und ein rechtlicher Elternteil für die Stiefkindadoption in der Schweiz mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt führen. Ausserdem muss der adoptionswillige Wunschelternteil ein Jahr lang für das Kind gesorgt haben. Dann erst kann der Adoptionsprozess starten.

Nationalrat will weitergehen

Der Bundesrat wollte betroffene Kinder mit den geplanten Änderungen im Zivilgesetzbuch bereits ab der Geburt rechtlich abgesichert haben. Demnach sollte zwar das einjährige Pflegeverhältnis zwischen Wunschelternteil und Kind als Adoptionsbedingung wegfallen. Am Erfordernis, dass das Paar vor der Stiefkindadoption mindestens drei Jahre zusammengelebt hat, wollte die Landesregierung aber festhalten.

Nicht so der Nationalrat: In der Frühjahrssession strich die grosse Kammer die Voraussetzung eines seit drei Jahren bestehenden gemeinsamen Haushaltes für adoptionswillige Paare aus der Vorlage. Der Nationalrat will, dass ein Wunschelternteil ein Kind adoptieren kann, wenn ein Paar zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eine "auf Dauer angestrebte Elternschaft" führt.

Zudem sollte nach dem Willen des Nationalrates ein Gesuch um eine erleichterte Stiefkindadoption bereits vor der Geburt des Kindes eingereicht werden können.

Auskünfte

Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK)

rk.caj@parl.admin.ch

Kommission für Rechtsfragen (RK)