25.306 · Standesinitiative · 2025-04-04
Justiz- und Polizeidepartement
In Kommission des Nationalrats
Wortlaut
Gestützt auf Art. 160 Abs. 1 der Bundesverfassung und Art. 115 des Parlamentsgesetzes reicht der Kanton St. Gallen folgende Standesinitiative ein:
Die Bundesversammlung wird eingeladen, bei Kriminaltouristen die notwendige Verteidigung bei Landesverweisungen zu streichen und die Landesverweisung per Strafbefehl zuzulassen sowie Art. 66a Abs. 2 StGB für alle Fallkonstellationen dahingehend anzupassen, dass das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung im Sinne eines überwiegenden Interesses eine bedeutend höhere Gewichtung erhält.
Begründung
Der Kanton St. Gallen schafft, wie zahlreiche andere Kantone, neue Stellen bei den Gerichten. Ein erheblicher Teil des Mehraufwands, der diese neuen Stellen begründet, wird mit dem strafrechtlichen Umgang mit Ausländer- und Flüchtlingskriminalität begründet. Den Kantonen sind dabei durch nationales Recht die Hände gebunden. Deshalb regen wir mit diesem Standesbegehren Anpassungen im Strafrecht an. Mit diesem Standesbegehren werden Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht und Justizvollzug in allen 26 Kantonen entlastet und Steuergeld eingespart.