25.3611 · Interpellation · 2025-06-13
Departement des Innern
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Wortlaut
Die Forderungen nach einer tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern sind auch nach den feministischen Mobilisierungen von 2019 und 2023 noch aktuell. Ob es um Lohngleichheit, die Anerkennung von Care-Arbeit oder den Kampf gegen sexualisierte Gewalt geht: Die Erwartungen der Gesellschaft - und insbesondere der Frauen - an die Politik sind nach wie vor hoch und legitim. Zwar wurden mehrere Berichte veröffentlicht, doch die Massnahmen des Bundesrates in diesem Bereich sind nach wie vor mit der Lupe zu suchen.
Was hat der Bundesrat in der Folge der feministischen Streiks von 2019 und 2023 in Bezug auf Lohngleichheit, Anerkennung von Care-Arbeit oder Bekämpfung von sexualisierter Gewalt konkret gemacht?
Stellungnahme des Bundesrates
In den letzten Jahren wurden in Sachen Gleichstellung mehrere wichtige Meilensteine erreicht. 2021 hat der Bundesrat seine erste nationale Strategie für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern verabschiedet. Die Gleichstellungsstrategie 2030 konzentriert sich auf vier Handlungsfelder: Förderung der Gleichstellung im beruflichen und öffentlichen Leben, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt und Bekämpfung von Diskriminierung. Sie wird durch einen dynamischen Aktionsplan konkretisiert, der derzeit über 100 Massnahmen auf Bundesebene umfasst und von Bund, Kantonen und Gemeinden regelmässig aktualisiert wird (www.gleichstellung2030.ch). Ende 2025 wird der Bundesrat eine Zwischenbilanz ziehen. Im April 2021 verpflichteten sich Bund und Kantone mit der Unterzeichnung einer Roadmap zur Eindämmung von häuslicher Gewalt (www.bj.admin.ch > Gesellschaft > Häusliche Gewalt > Strategischer Dialog «Häusliche Gewalt»). Seit 2021 gewährt der Bund auch Finanzhilfen für Projekte und regelmässige Aktivitäten zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (www.projektsammlung.ch/finanzhilfen-gewaltpraevention/). Mit dem Nationalen Aktionsplan 2022–2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention hat der Bundesrat seine Instrumente im Bereich Gewaltprävention weiter verstärkt (www.gleichstellung2030.ch/nap-ik). Auf gesetzlicher Ebene ist im Juli 2024 die Änderung des Sexualstrafrechts, insbesondere die neue Definition der Vergewaltigung, in Kraft getreten. Und im Herbst 2025 startet eine grosse nationale Präventionskampagne gegen häusliche, sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt. Die Kampagne wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) durchgeführt und soll die Bevölkerung für die verschiedenen Formen von Gewalt sensibilisieren, über Hilfsangebote informieren und dazu beitragen, gewaltbegünstigende Einstellungen und Strukturen abzubauen. Darüber hinaus laufen derzeit Vorbereitungen für die erste nationale Prävalenzstudie zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, deren erste Ergebnisse Ende 2028 erwartet werden. In einer ausserordentlichen Sitzung im Juni 2025 hat der Ausschuss zur Istanbul-Konvention dringende Massnahmen festgelegt, um die institutionelle Betreuung von Gewaltbetroffenen und Tatpersonen bereits bei ersten Warnsignalen konkret und rasch zu stärken. Im Bereich der Lohngleichheit wurde das Gleichstellungsgesetz (GlG; SR 151.1) mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen zur Lohngleichheitsanalyse im Jahr 2020 verstärkt. Der im März 2025 vom Bundesamt für Justiz veröffentlichte Bericht über die Zwischenbilanz des GlG zeigt, dass sich diese Analyse nur schwer durchsetzen kann. Der Bundesrat hat die Ergebnisse zur Kenntnis genommen und dabei beschlossen, die Wirkungsevaluation bereits bis Ende 2027 durchzuführen. Parallel dazu hat der Bund die Entwicklung von Instrumenten zur Lohngleichheitsanalyse weiterverfolgt. Das Standardanalysetool Logib wurde 2021 um ein zweites Modul erweitert, das auch kleineren Unternehmen zur Verfügung steht. Seit Ende 2023 stellt das EBG zudem mit dem Webtool «Logib Lohnsystem» ein weiteres Instrument zur Verfügung, mit dem Unternehmen ein einfaches Funktions- und Lohnsystem auf der Grundlage geschlechtsneutraler Kriterien erstellen können. Zudem hat der Bundesrat Ende 2022 in Erfüllung des Postulates 20.4263 «Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit» der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates eine Strategie zur Stärkung der Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor mit 18 Massnahmen verabschiedet. Das EBG erstellt derzeit eine neue Plattform, auf der unter anderem Projekte der Unterzeichner (Bund, Kantone, Städte, staatsnahe Betriebe) präsentiert werden sollen. Im Bereich der Anerkennung von Care-Arbeit und pflegenden Angehörigen trat das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung 2021 in Kraft. Der Bericht des Bundesrates vom 20. Juni 2025 in Erfüllung des Postulates 21.3232 Maret Marianne «Kosten-Nutzen-Analyse der Massnahmen, die Unternehmen für ihre Angestellten zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ergriffen haben» stellt fest, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein grosses Interesse daran haben, in die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu investieren. Wie in der Antwort auf die Interpellation 23.3191 Roduit «Schadet die Abgeltung der Grundpflege, die durch Angehörige ohne spezifische Ausbildung erbracht wird, der Qualität?» angekündigt, erarbeitet der Bundesrat zudem einen Bericht über betreuende und pflegende Angehörige, die bei einer Organisation für Pflege und Unterstützung zu Hause angestellt sind. Der Bericht wird voraussichtlich im dritten Quartal 2025 vorliegen. Des Weiteren ermöglicht die Einführung des Vaterschaftsurlaubs Vätern seit 2021, einen zweiwöchigen bezahlten Urlaub zu beziehen. Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung wurde bis Ende 2026 verlängert.