25.424 · Parlamentarische Initiative · 2025-03-20
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 175 Zusammensetzung und Wahl
Abs. 1
Der Bundesrat besteht aus neun Mitgliedern.
Begründung
Eine Erhöhung der Anzahl Bundesratsmitglieder auf neun würde erlauben, dass die verschiedenen politischen Ausrichtungen ausgeglichener vertreten wären und dass die sprachliche und die kulturelle Realität unseres Landes besser abgebildet würden. Eine Regierung, die die Vielfalt der Schweiz besser widerspiegelt, würde das Konkordanzprinzip stärken und den Einbezug der Minderheiten fördern, was den nationalen Zusammenhalt festigen würde.
Die Gesellschaft wird immer vielschichtiger, die internationale Lage immer komplexer und der politische, der wirtschaftliche und der technologische Wandel schreiten so rasch voran wie noch nie. Die Herausforderungen, denen sich eine Regierung stellen muss, nehmen zu und sind immer enger miteinander verflochten. Daher sind eine agilere Entscheidungsfindung und eine wirksamere Verteilung der Verantwortlichkeiten unabdingbar. In der beschriebenen Situation ist eine Exekutive mit nur sieben Mitgliedern immer weniger angemessen: Es besteht das Risiko, die einzelnen Bundesrätinnen und -räte zu überlasten und immer mehr Verantwortung an die Staatssekretariate und an die Bundesverwaltung abzugeben. Dadurch wird die Qualität der Regierungsarbeit beeinträchtigt und strategische Dossiers können nicht mit der nötigen Aufmerksamkeit bearbeitet werden.