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25.4365 · Interpellation · 2025-09-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie beurteilt der Bundesrat die starke Zunahme der Regulierungsvorschriften im Energiebereich seit 2004?

2. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass damit auch die Bürokratisierung im BFE und in den kantonalen Vollzugsbehörden deutlich zugenommen hat?

3. Wie hoch sind die zusätzlichen Personalkosten beim BFE seit 2004, die auf neue regulatorische Aufgaben zurückzuführen sind (aufgeschlüsselt nach Mitarbeitenden mit und ohne Hochschulabschluss)?

4. Mit welchen zusätzlichen Personalressourcen rechnet der Bundesrat, sollte ein Stromabkommen mit der EU abgeschlossen werden und neue Vorschriften dynamisch übernommen werden müssen?

5. Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um den Anstieg der Regulierungsdichte und des administrativen Aufwands zu begrenzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht weiter zu gefährden?

Begründung

Die vom Bundesamt für Energie (BFE) veröffentlichten Daten zeigen eine deutliche Zunahme der Regulierungsvorschriften seit Einführung des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) 2009 und insbesondere seit der Energiestrategie 2018. Parallel dazu ist die Zahl der BFE-Mitarbeitenden stark gestiegen. Die untenstehende Grafik illustriert diese Entwicklung und deutet auf eine mögliche weitere Zunahme im Falle eines künftigen Stromabkommens mit der EU hin.

Diese Entwicklung verstärkt zusätzlich die Bürokratisierung des Staates und hat unerwünschte volkswirtschaftlichen Folgen.

Stellungnahme des Bundesrates

1. und 2. In den letzten 20 Jahren haben wirtschaftliche, technologische, ökologische und geopolitische Entwicklungen wie der Klimawandel, der Reaktorunfall in Fukushima oder der Krieg in der Ukraine sowie die drohende Energiemangellage im Winter 2022/23 zu grundlegenden Veränderungen in den Energiemärkten geführt. Politische Entscheidungen haben dabei zu neuen Anforderungen an den Bund und damit zu einer Zunahme der Regulierungsvorschriften im Energiebereich geführt. Als Reaktion auf die verschiedenen Ereignisse haben Bundesrat und Parlament umfangreiche Massnahmen getroffen. Es resultierten energiepolitische Revisionen wie die Energiestrategie 2050 (Energiegesetz 2017; AS 2017 6839), die Strategie Stromnetze (BBl 2017 7909), das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Energie-Mantelerlass; AS 2024 679), die Schaffung von Stromreserven (Änderungen des Stromversorgungsgesetzes; BBl 2025 2036) oder das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (SR 734.91). Dabei wurden die wichtigen Richtungsentscheide, die Energiestrategie 2050 und der Energie-Mantelerlass, vom Volk bestätigt. Mit den komplexer werdenden Rahmenbedingungen, der Gewährleistung der Versorgungssicherheit, den neuen Regulierungen sowie der Stärkung von Aufsicht und Sicherheit gehen der Ausbau von Aufgaben, des Personalbestands und der Kompetenzen der Verwaltung im Energiebereich einher. Zu den Auswirkungen auf kantonaler Stufe liegt dem Bund kein umfassender Überblick vor. 3. Gemäss Staatsrechnung (www.efv.admin.ch > Staatsrechnung) sind die Lohnkosten zwischen 2004 und 2024 um rund 39 Millionen Franken gestiegen. Die Erhöhung beinhaltet neben den zusätzlichen Stellen auch Teuerungsausgleiche, Reallohnerhöhungen und Sozialversicherungen (Arbeitgeberbeiträge). Der Anteil der Stellen ohne Hochschulabschluss beträgt jeweils mindestens 20 bis 25 Prozent und hat sich in den letzten 20 Jahren kaum verändert. Die zusätzlichen Stellen wurden aufgrund neuer Aufgaben geschaffen, welche dem Bundesamt für Energie (BFE) von Bundesrat und Parlament übertragen wurden. 4. Aus dem Stromabkommen (siehe Vernehmlassungsvorlage des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» , abrufbar unter www.fedlex.admin.ch > Laufende Vernehmlassungen) resultieren neue Aufgaben, u.a. im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Strombinnenmarktes, der Vorbereitung zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Stromabkommens, die Umsetzung der Strommarktkopplung mit der EU, die Umsetzung der Marktöffnung für alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher oder die Anpassung der Markt- und Netzregulierung. Hieraus entsteht beim BFE, dem Bundesamt für Umwelt (BAFU), der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) und der Wettbewerbskommission (WEKO) ein Zusatzaufwand, welcher voraussichtlich personelle Ressourcen im Umfang von 18 Vollzeitäquivalenten erfordert. Gemäss Entscheid des Bundesrates sind die personellen Ressourcen grundsätzlich intern zu kompensieren. 5. Der Bundesrat teilt das Anliegen, unnötige Bürokratie zu vermeiden und die administrativen Prozesse laufend zu optimieren. Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz stehen neue Instrumente wie die Bereichsstudien sowie die Stärkung von Plattformen wie EasyGov zur Verfügung, um Entlastungspotenziale systematisch zu identifizieren und die Digitalisierung voranzutreiben. Ergänzend hat der Bundesrat in den vergangenen Jahren die Vorgaben für Regulierungsfolgenabschätzungen weiter gestärkt, sodass neue Regelungen effizienter ausgestaltet und unnötige Belastungen vermieden werden können; dies gilt auch für den Energiebereich. Darüber hinaus hat der Bundesrat am 20. August 2025 anlässlich einer Klausur entschieden, die Anstrengungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu intensivieren und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die regulatorische Entlastung der Unternehmen zu setzen. Im Zuge dessen wurden sowohl verwaltungsintern als auch bei Wirtschaftsverbänden kurzfristig umsetzbare Entlastungsideen gesammelt, die derzeit von den zuständigen Verwaltungseinheiten geprüft werden. Über die Ergebnisse der Prüfung und die mögliche Umsetzung der Massnahmen wird sich der Bundesrat Ende November 2025 ein erstes Mal befassen.