25.4558 · Motion · 2025-12-17
Justiz- und Polizeidepartement
Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, ein nationales Tätermonitoring im Bereich der häuslichen Gewalt aufzubauen.
Begründung
Ein nationales System zur systematischen Erfassung und Beobachtung von Täterinnen und Tätern häuslicher Gewalt ist unerlässlich, um Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen und Rückfälle zu verhindern. Das Monitoring soll die Erstellung detaillierter Täterprofile (z. B. Herkunft, Alter, Lebensumstände), die Analyse relevanter Risikofaktoren sowie die Einschätzung des Rückfallrisikos umfassen. Die gewonnenen Daten sollen verbindlich in Präventions-, Schutz- und Integrationsprogramme einfliessen.
Ein wirkungsvolles Tätermonitoring ermöglicht zielgerichtete Interventionen und kann lebensbedrohliche Eskalationen – bis hin zu Femiziden – entscheidend reduzieren. Es schafft zudem die Grundlage für eine kohärente nationale Politik zur Bekämpfung häuslicher Gewalt und stärkt die Sicherheit von Frauen und Kindern nachhaltig. Ein übergeordnetes Rahmengesetz bildet dabei den notwendigen rechtlichen Rahmen für eine wirksame, landesweit koordinierte Umsetzung.
Antrag des Bundesrates
Annahme
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion. Er weist jedoch darauf hin, dass mutmasslich eine Änderung der Bundesverfassung nötig sein wird.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.