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25.4564 · Interpellation · 2025-12-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bund unterstützt die Kantone bei der Wahrnehmung von Aufgaben mit internationalem Bezug. Dazu zählen unter anderem Beiträge für kantonale Leistungen zugunsten internationaler Organisationen und Konferenzen, diplomatischer Vertretungen, internationaler Studierender, grenzüberschreitender Verkehrsleistungen sowie Förderbeiträge im Rahmen internationaler Kooperationsprogramme wie Interreg.

Der Bundesrat wird gebeten dazu die folgenden Fragen zu beantworten:

  1. Gesamtübersicht:
    Welche finanziellen Mittel stellt der Bund den Kantonen für Leistungen mit internationalem Bezug zur Verfügung (nach Kantonen aufgeschlüsselt)? Es geht insbesondere um Leistungen zugunsten internationaler Organisationen und Konferenzen; Unterstützung internationaler Studierender; Bewachung und Schutz internationaler Botschaften und diplomatischer Vertretungen; Internationale Infrastrukturprojekte; Grenzüberschreitende Verkehrsleistungen; Beiträge aus internationalen Kooperationsprogrammen (z. B. Interreg); Abgeltungen oder Entschädigungen für Botschafts- und diplomatische Schutzaufgaben, usw.

  2. Internationale Verkehrsleistungen:
    Werden Kantonen Beiträge für den grenzüberschreitenden Personen- oder Güterverkehr oder andere international relevante Verkehrsdienstleistungen ausbezahlt? Falls ja, wie hoch sind die Beiträge.

  3. Weitere Leistungen:
    Gibt es weitere finanziellen Leistungen für internationale Aufgaben die der Bund an die Kantone ausrichtet?

Stellungnahme des Bundesrates

Fragen 1-3: Der Bund hat im Jahr 2024 insgesamt 26,7 Milliarden Franken an Kantone und Gemeinden ausbezahlt. Ein Grossteil dieser Mittel wurde ihnen für ihren Anteil an der direkten Bundessteuer (6,3 Mia.Fr.), für den Finanzausgleich (4,0 Mia. Fr.), für die individuelle Prämienverbilligung (3,3 Mia. Fr.), für die Direktzahlungen Landwirtschaft (2,8 Mia. Fr.), für die Ergänzungsleistungen AHV/IV (2 Mia. Fr.) sowie für den Migrationsbereich (2,8 Mia. Fr.) entrichtet. Bei diesen rund 80 Prozent der Ausgaben sind keine Leistungen der Kantone mit internationalem Bezug zu erwarten. Bei den übrigen Beiträgen an Kantone und Gemeinden lässt sich teilweise ein internationaler Bezug herstellen. Allerdings ist dieser internationale Bezug kein Kriterium in der Rechnungsführung des Bundes, so dass er sich nicht systematisch auswerten lässt. Ob ein internationaler Bezug besteht oder nicht, liegt daher oft im Ermessen des Betrachters. Meist ist es zudem nicht möglich, im Einzelnen aufzuschlüsseln, welche Beträge für die Schweiz und welche für das Ausland bestimmt sind, oder diese Anteile schwanken stark. So ist es beispielsweise kaum möglich, die Grundbeiträge an Hochschulen nach einem nationalen und einem internationalen Bezug aufzuteilen. Und nur ein Teil der Hochwasserschutzprojekte ist grenzüberschreitend. Dennoch dienen viele dieser Projekte auch dem Ausland. Diese Schwierigkeiten berücksichtigend sind nachfolgend die 10 grössten Subventionskredite aufgelistet, bei denen ein (teilweiser) internationaler Bezug vermutet werden kann: Rechnung 2024 (in Mio. Fr.) Voranschlagskredit, Dep. (Amt), Kreditnr.Totalan KantoneEmpfängerkantoneGrundbeiträge Universitäten/Fachhochschulen HFKG
WBF (SBFI) A231.0261 + A231.02631'304.41'304.4Trägerkantone Uni/FHHochwasserschutz UVEK (BAFU)
A236.0124 138.2131.5div. KantoneAusserordentliche Schutzaufgaben Kantone und Städte
VBS (Verteidigung) A231.010342.642.6GE, VD; ZH, BEVollzugskosten und Rückkehrhilfe allgemein
EJPD (SEM) A231.015633.928.9div. KantoneAusserordentliche Schutzaufgaben Kantone und Städte
EJPD (fedpol) A231.014930.430.4ZH, TI, BE, GE, TG, SG, GR,
SZ, AG, GL, NWPolizeiliche Kontrollen des Schwerverkehrs
UVEK (ASTRA) A231.030829.629.6div. KantoneEntsendegesetz WBF (SECO) A231.019114.98.7div. KantoneInternationale Zusammenarbeit in der Forschung
WBF (SBFI) A231.028716.74.8Trägerkantone Uni/FHExzellenz-Stipendien an ausl. Forschende in der Schweiz
WBF (SBFI) A231.02709.67.0Trägerkantone Uni/FHInternationale Zusammenarbeit in der Bildung
WBF (SBFI) A231.02716.01.6Trägerkantone Uni/FH 2024 wurden über den Bundeshaushalt Einlagen im Umfang von 8,1 Milliarden Franken u.a. in den Bahninfrastrukturfonds (BIF), den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) oder den Fonds für Regionalentwicklung getätigt. Über Letzteren beteiligt sich der Bund ebenbürtig mit den Kantonen an den Programmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Interreg VI A). Der Bund hat für diese Programme in der Periode 2021-2027 rund 45 Millionen Franken vorgesehen, was einem jährlichen Beitrag von 6,4 Millionen Franken entspricht. Aus dem BIF fliessen zwar auch Beiträge an Bahninfrastrukturen im Ausland, doch sind die Kantone hier nicht involviert. Im Rahmen der Programme Agglomerationsverkehr (PAV) sind Beiträge aus dem NAF an Massnahmen im grenznahen Ausland möglich. Da die Agglomerationsprojekte jedoch in ihrer Gesamtheit geprüft und bewilligt werden, ist eine Aufschlüsselung der für das Ausland bestimmten Beträge nicht möglich.