25.7001 · Fragestunde. Frage · 2025-03-03
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Wenn es im Zusammenhang mit dem neuen Rahmenabkommen mit der EU zu Streitigkeiten zwischen den Parteien kommt:
1. Muss sich die Schweiz Urteilen des Europäischen Gerichtshofs unterwerfen und wenn ja, in welchen Fällen?
2. Wenn die Frage das Schweizer Recht betrifft, muss das Schiedsgericht diese Frage dem Schweizerischen Bundesgericht vorlegen?
3. Wenn ja, ist das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts bindend für das Schiedsgericht und damit für die EU?
4. Wenn nein, muss der Bundesrat nicht zugeben, dass das Abkommen asymmetrisch ist?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)